Datenschutz

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, wollen, dass Sie wieder komplett über Ihre eigenen Daten verfügen können. Datenschutz ist in der Informationsgesellschaft wichtiger denn je zuvor. Allein darum muss die Landesbeauftragung für Datenschutz ein Weisungsrecht gegenüber Landes- und Kommunalbehörden bekommen, wenn sie darlegt, dass die von vorgesetzten Behörden und Institutionen oder der Landesregierung kommende Weisungen nicht gesetzeskonform sind.

Einführung eines jährlichen Datenbescheids

Zudem wird elektronische Datenverarbeitung in allen Bereichen eingesetzt und Sie könnten schnell den Überblick verlieren, wer welche Daten von Ihnen gesammelt hat. Ob beim Meldeamt, an der Universität oder im öffentlichen Raum: Anlasslose Überwachung und sinnlose Datensammelei lehnen wir ab. Darum setzen wir uns dafür ein, dass Landes- und Kommunalbehörden und andere staatliche Landesinstitutionen in Niedersachsen, die personenbezogene Daten verarbeiten, übermitteln oder speichern, die betroffenen Personen jährlich mit einem Datenbescheid über Art, Zweck, Herkunft und die rechtliche Grundlage der Speicherung informieren. Werden bestehende Daten an Dritte weitergegeben, sind die Betroffenen sofort zu informieren. Die Information über zu zwischenzeitlicher Löschung anstehende Daten sollen mittels eines gesonderten Bescheides mitgeteilt werden. Denn zur Selbstbestimmung über die eigenen Daten gehört auch zu wissen, welche Daten gesammelt wurden. Ist in diesen Daten eine elektronische Kommunikationsmöglichkeit vorhanden, wird diese zur Übermittlung genutzt. Dabei ist verschlüsselte Übertragung verbindlich.

Schutz personenbezogener Daten

Informationelle Selbstbestimmung: Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren. Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht

Adressdaten und andere Daten zu Personen, die von Behörden, Firmen oder Dienstleistern erhoben werden, unterliegen den Grundsätzen der informationellen Selbstbestimmung. Werden derartige Daten ohne ausdrücklich Zustimmung gesammelt, vernetzt, ausgewertet oder an Dritte weitergegeben, so verletzt dies Ihre Grundrechte.

Opt-In: Opt-In bedeutet, dass ohne ausdrückliche Einverständniserklärung einer Person, deren Daten weder gespeichert oder ausgewertet noch vernetzt oder an Dritte weitergegeben werden oder anderweitig genutzt werden dürfen.

Datenweitergabe durch Meldeämter beschränken

Aktuell ist eine Weitergabe von Daten der Meldeämter ohne große Hürden möglich. Es besteht hier lediglich die Möglichkeit in wenigen begründeten Ausnahmefällen eine Auskunftssperre zu verhängen. Meldeämter sollten vor der Weitergabe von Meldedaten kritisch prüfen, ob die Auskunft notwendig ist. Stimmt das Meldeamt einem Antrag auf Meldeauskunft zu, so ist der Betroffene auf Kosten des Antragstellers schriftlich über die Identität, die ladungsfähige Adresse und den Zweck der Anfrage zu informieren und über seine Rechte aufzuklären. Dem Betroffenen ist eine angemessene Frist einzuräumen, um Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen. Vor Ablauf dieser Frist und des Widerspruchsverfahrens dürfen keine Daten an den Antragsteller weitergegeben werden.

Besserer Datenschutz an Universitäten

Auch an den Universitäten muss der Datenschutz verbessert werden. Während die Verwaltung immer mehr auf elektronische Systeme umgestellt wird, wird ausgerechnet in diesem Bereich gespart. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass an Universitäten Stellen für hauptamtliche und unabhängige Datenschutzbeauftragte geschaffen werden. Diese sollen in Vollzeit dafür sorgen, dass bestehende Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Dabei sollen sie mit der studentischen Selbstverwaltung zusammenarbeiten. Indem die studentischen Selbstverwaltungen eingebunden werden, wird gewährleistet, dass die Interessen der Studierenden berücksichtigt werden. Zusätzlich soll gemeinsam ein jährlicher Bericht veröffentlicht werden, der Datenpannen und Verstöße sowie Verbesserungen im Datenschutz transparent macht.

Verbandsklagerecht im Datenschutz

Insgesamt wollen wir ein Datenschutzrecht, welches das Recht auf umfassende Information mit der Möglichkeit zur Durchsetzung von Verbraucherinteressen verbindet. Die Piratenpartei Niedersachsen fordert ein umfassendes Datenschutzverbandsklagerecht für Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen. Minimum ist, dass das Klagerecht eine Musterfeststellungsklage ermöglicht, um eine Rechtsfrage verbindlich für alle betroffenen Bürger zu klären. Dies würde die Aufdeckung von Missständen und die Durchsetzung von Bürgerrechten deutlich erleichtern. Dies ist Ziel einer entsprechenden Bundesratsinitiative.

Sicherheit im Bankensektor

Die Piratenpartei Niedersachsen fordert von allen Niedersächsischen Sparkassen und Volksbanken, dass zukünftig sämtliche EC-Karten mit RFID-Chip zusammen mit einer geeigneten elektromagnetischen Abschirmung ausgeliefert werden. Der Chip ermöglicht das kontaktlose Bezahlen an entsprechenden Terminals und firmiert unter der Bezeichnung “Girogo”. Es bedarf keiner PIN oder Unterschrift, der Bezahlvorgang ist nicht verschlüsselt. Kunden der Sparkassen werden weder über die datenschutzrechtlichen Risiken noch über Schutzmaßnahmen aufgeklärt, zudem hat der Kunde keine Wahl und bekommt automatisch eine EC-Karte mit der RFID-Antenne ausgerüstet, weswegen die Bleihülle eine große Rolle spielt. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass Sparkassen diese Karten nur noch in den Verkehr bringen dürfen, wenn der Kunde umfassend über die RFID-Funktion aufgeklärt worden ist.

Keine Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Ein weiterer wichtiger Bereich des Datenschutzes ist die Beobachtung und Überwachung des öffentlichen Raums. Unabhängig davon, ob Überwachungsmaßnahmen durch private oder öffentliche Hand betriebene werden, lehnen wir diese strikt ab. Aktuelle Maßnahmen und der Einsatz neuer Technologien bei der öffentlichen Überwachung sind kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls rückgängig zu machen. Das Gefühl, durch Kameras beobachtet zu werden, vermittelt keine Sicherheit, sondern schränkt die persönliche Freiheit ein.

Prävention statt Videoüberwachung

Prävention: vorbeugende Maßnahmen, um ein unerwünschtes Ereignis oder eine unerwünschte Entwicklung zu vermeiden.

Während Videoüberwachung immer weiter verbreitet ist, wird bei Präventionsarbeit und städtebaulichen Maßnahmen gespart, die Ihre langfristigen Sicherheit verbessern würden. Deshalb wollen wir, dass bei derzeitig bestehenden Videoüberwachungen systematisch durch öffentlichen Stellen in Niedersachsen überprüft wird, ob sie erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sind. Genügen bestehende oder geplante Maßnahmen nicht den gesetzlichen Vorgaben, sind sie abzulehnen. Eine anlasslose Überwachung von Menschen durch Kameras ist ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Keine Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln

Auch die Videoüberwachung öffentlicher Verkehrsmittel lehnen wir ab, weil sie Ausdruck eines pauschalen Verdachts Ihnen als Fahrgast gegenüber ist. Landesbetriebe oder öffentlich beauftragte Dienstleistungsunternehmen sollen sich von derartigen anlasslosen Maßnahmen distanzieren und bereits installierte Videokameras entfernen. Mit Unternehmen, die diese Bedingungen in den in Niedersachsen eingesetzten Bussen und Bahnen nicht erfüllen, sollen zukünftig keine Verträge mehr geschlossen werden. Kameras helfen niemandem in gefährlichen Situationen. Stattdessen kann Gewalt tatsächlich verhindert werden, indem das Begleitpersonal aufgestockt wird. Dies wollen wir umsetzen und damit für mehr echte Sicherheit sorgen.

 

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