Ein Mitglied der Piratenpartei in Bayern will vor dem Landgericht München das Recht auf freie Bereitstellung öffentlicher Internetzugänge einklagen [1].
Der Kläger bietet im Rahmen seines Gewerbes der Öffentlichkeit einen kostenlosen, offenen Internetzugang an. Er hat eine Abmahnung erhalten, weil über sein Netz ein Musiktitel in das Internet gestellt wurde. Der Kläger will nun vor Gericht feststellen lassen, dass er nicht verpflichtet ist, Maßnahmen zur Vorbeugung oder Verhinderung etwaiger Verletzungen von Rechten der Beklagten durch Teilnehmer des öffentlichen Internetzugangsdienstes des Klägers zu treffen. Seine Begründung: Ein Anbieter von Internetzugängen sei für Missbrauch ebenso wenig verantwortlich zu machen, wie Betreiber von Telefonzellen oder die Post.
Die Landtagskandidatin Katharina Nocun begrüßt die Klage ausdrücklich: »Nachdem die der Unterhaltungsindustrie hörigen Parteien FDP und CDU/CSU trotz vollmundiger Ankündigung im Koalitionsvertrag keinen Finger rühren, um ein rechtssicheres Angebot von freien Netzen zu ermöglichen, bleibt aktuell nur der Gang durch alle gerichtlichen Instanzen. Gleichzeitig setzen wir Piraten uns auch in den Landtagen dafür ein, dass der Bundesrat einen konkreten Gesetzentwurf auf den Weg bringt, um endlich Abhilfe zu schaffen [2]. In Deutschland muss das freie Angebot von Internetzugängen endlich rechtssicher gemacht werden, wollen wir nicht den Anschluss an die moderne Informationsgesellschaft verlieren.«
Das Landgericht München I hat den Termin zur Verhandlung über die Klage bestimmt auf
Donnerstag, den 11.04.2013 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 501, 5. Stock, Lenbachplatz 7, München.
Quellen:
[1] (Az. 7 O 14719/12)
[2] https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0100/drucksache-18-0195.pdf
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