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    Der Beitrag beträgt 72,-€ im Jahr und ist jährlich im Voraus zu entrichten. (Im Beitrittsjahr anteilig 6,-€ pro Restmonat)

    Ich beantrage eine Mitgliedschaft zum reduzierten Beitrag von 12,- € im Jahr

    Ist von dir bereits einmal ein Mitgliedsantrag durch eine Gliederung der Piratenpartei Deutschland abgelehnt worden? *

    janein

    Datenschutzerklärung gelesen? *
    ja


    Natürlich kannst Du auch per E-Mail an vorstand@piraten-nds.de Deine Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland Niedersachsen beantragen. Dafür musst Du nur mindestens 14 Jahre alt sein. Solltest Du noch keine 18 Jahre alt sein, ist zusätzlich eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten notwendig.

    Der Mitgliedsbeitrag beträgt aktuell 72 Euro pro Jahr. Bei Eintritt im Laufe des Jahres wird der anteilige Jahresbeitrag monatlich berechnet. Der Beitrag ist jeden Jahresanfang im Voraus zu entrichten. Darüber hinaus wird ein freiwilliger Beitrag in Höhe von 1 % des Nettoeinkommens pro Jahr empfohlen.

    Du kannst auch den Mitgliedsantrag ausdrucken und ausgefüllt an

    Piratenpartei Deutschland
    Landesverband Niedersachsen
    Pflugstr. 9a 10115 Berlin

    senden.

    Hinweise:
    Ein Antrag via E-Mail ist nicht dokumentenecht. Deshalb tritt Deine Mitgliedschaft erst mit der Bestätigung durch die Mitgliederverwaltung in Kraft. Nach der Übermittlung Deines Antrags erhältst Du von uns eine Bestätigungsmail mit der Bitte um Überweisung des Beitrages inklusive Kontoverbindung. Die Mitgliedschaft beginnt nach Annahme des Aufnahmeantrages mit der Entrichtung des ersten Mitgliedsbeitrages.

    Du kannst 50 % der von Dir gezahlten Mitgliedsbeiträge und Spenden (max.825,- €) laut EstG §34g von Deiner Einkommensteuer abziehen. Sollte im Laufe eines Jahres mehr zusammen kommen, ist dieser Betrag laut EstG §10b als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen abzugsfähig.
    Die Mitgliedschaft beginnt nach Annahme des Aufnahmeantrages durch die zuständige Parteigliederung und nach der Entrichtung des ersten Mitgliedsbeitrages.

    Mit der Antragstellung erkenne ich die Satzungen der zuständigen Gliederungen in ihrer jeweils gültigen Fassung an.

    Die Piratenpartei Deutschland verarbeitet die in diesem Aufnahmeantrag enthaltenen Angaben zur Person für ausschließlich interne Zwecke der Partei. Mit diesem Antrag auf Mitgliedschaft in der Partei erteilst Du die nach § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) notwendige Einwilligung. Es wird zugesichert, dass Deine Daten unter strikter Beachtung der Bestimmungen des BDSG verarbeitet werden.

    Weitere Informationen zur Mitgliederverwaltung findest Du im Mitgliederportal. Wir haben auch eine Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag

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