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Urteil stärkt Rechte der privaten Stromverbraucher

Im Jahr 2011 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das stromintensive Unternehmen von Netzentgelten befreit [1]. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat jetzt geurteilt, dass diese Befreiung nichtig ist, und entsprechende Beschlüsse der Bundesnetzagentur aufgehoben [2]. Die Piratenpartei Niedersachsen begrüßt diese Entscheidung und sieht darin eine Stärkung der Rechte der privaten Stromverbraucher. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

»Dieses Urteil ist ein Schritt zur gerechteren Verteilung der Kosten der Energiewende. Wenn die Bundesregierung allerdings plant, große Unternehmen künftig gestaffelt nach Verbrauch nur 10 bis 20 Prozent der normalen Netzkosten zahlen zu lassen [3], so entspräche dies der gesetzlichen Regelung bis zum August 2011 [1] und wäre damit aus Sicht des privaten Stromverbrauchers völlig unzureichend«, erklärt Dr. Michael Berndt von der AG Umwelt- und Energiepolitik der Piratenpartei Niedersachsen.

Einer aktuellen Studie der arepo consult Berlin zufolge wird die deutsche Wirtschaft im Jahr 2013 voraussichtlich um mehr als 16 Mrd. Euro bei Energie- und Emissionsabgaben entlastet [4]. Im Gegensatz dazu erbringt die angestrebte Regelung lediglich einen Beitrag in der Größenordnung von 650 bis 700 Mio. Euro.

Deutsche stromintensive Unternehmen zahlten in 2012 nach einer Studie der KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nur noch 5 Cent pro kWh [5] und damit einen niedrigeren Preis als im Jahr 2007 [6]. Inzwischen können sie Strom teilweise auch zu Preisen von unter 5 Cent pro kWh an der Europäischen Strombörse kaufen, im Gegensatz zum Durchschnittspreis für Endverbraucher, der bei über 26 Cent pro kWh liegt [6].

»Das eröffnet Spielraum für die weitere Reduzierung von Rabatten, um die Kosten der Energiewende gleichmäßiger zu verteilen und nicht, wie bisher, zu sehr die privaten Stromverbraucher zu belasten«, so Berndt weiter. Derzeit prüft die EU-Komission, ob es sich bei der Netzentgeltbefreiung um eine unrechtmäßige staatliche Subventionierung handelt [7].

Quellen:
[1] Oberlandesgericht Düsseldorf, Pressemitteilung Nr. 05/2013 vom 01.03.2013; http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20130301_PM_Netzkosten_-Keine-Befreiung-fuer-Unternehmen_/index.php
[2] Rheinische Post online, 06.03.2013; http://www.rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/befreiung-grosser-stromkunden-gekippt-1.3238889
[3] dpa-AFX, 07.03.2013; http://www.onvista.de/news/alle-news/artikel/07.03.2013-16:26:02-roundup-merkel-will-strom-rabatte-fuer-die-industrie-kappen?newshash=8adf1108ad3c5feefbe7e73e8e0d9f00
[4] arepo consult, Studie “Befreiungen der energieintensiven Industrie in Deutschland von
Energieabgaben – Abschätzung für 2013”, 15. Februar 2013; http://www.arepoconsult.com/index.php?id=46
[5] AURUBIS AG, Geschäftsbericht 2011/2012 S. 72, http://www.aurubis.com/de
[6] Agentur für Erneuerbare Energien; http://www.unendlich-viel-energie.de/de/detailansicht/article/614/grafik-strompreis-in-deutschland-im-vergleich-2000-2012.html
[7] http://www.tagesschau.de/wirtschaft/netzentgelte102.html

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