Dr. Meinhart Ramaswamy, Kandidat der Piratenpartei Niedersachsen für die
Landtagswahl 2013, hat die Polizeidirektion Göttingen wegen
rechtswidriger Videoüberwachung bei einer Demonstration in der Göttinger
Innenstadt verklagt.
»Die Vorgehensweise widerspricht geltendem Recht. Das werden wir nicht
hinnehmen. Solche Vorfälle, die nicht das erste Mal vorgekommen sind,
müssen aufgeklärt und geahndet werden. Wir wollen so ein Zeichen setzen,
damit derartige Willkürmaßnahmen der Polizei künftig unterbleiben«,
erklärte Ramaswamy. Des Weiteren berichtet Ramaswamy, dass er bei der
Dokumentation der Vorfälle massiv behindert und von einem Polizisten
tätlich angegriffen wurde.
Die Protestaktion mit etwa 50 Teilnehmern fand bereits am 13. Juli statt
und richtete sich gegen die Unterzeichnung des so genannten
„Zukunftsvertrages” durch Landesinnenminister Schünemann (CDU) und den
Göttinger Oberbürgermeister Wolfgang Meyer (SPD).
Ohne erkennbaren Anlass und ohne Rechtsgrundlage führten die
Polizeieinsatzkräfte vor Ort eine Videoüberwachung mit mehreren Kameras
durch [1]. Mit der Klage wird beantragt festzustellen, dass die
Videoüberwachung der Versammlung rechtswidrig war und den Kläger in
seinen Grundrechten verletzt hat.
Datenschutz und das Recht auf Versammlungsfreiheit sind für die
Piratenpartei Niedersachsen wichtige Rechte, die es zu schützen gilt.
Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum lehnt die Piratenpartei auch
in ihrem Wahlprogramm grundsätzlich ab [2]. Besonders scharf verurteilen
die Piraten den unrechtmäßigen Einsatz polizeilicher Überwachungsmaßnahmen.
»Für die Videoüberwachung der Demonstration gab es keine
Rechtsgrundlage. Mein Mandant ist dadurch eingeschüchtert und in seinen
Grundrechten verletzt worden«, ergänzt der Göttinger Rechtsanwalt
Johannes Hentschel, der Ramaswamy in dem Verfahren vor dem
Verwaltungsgericht vertritt.
Quellen:
[1] http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml;jsessionid=2C4CA263D036FB8F8CD6E32DD84DB378.jp94?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VersammlGNDpP12&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#jlr-VersammlGNDpP12
[2] http://www.piraten-nds.de/programm/datenschutz#Keine_Videoberwachung_im_ffentlichen_Raum
———————————————————————————————————————————-
Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung:
Pressestelle der Piratenpartei Niedersachsen
———————————————————————————————————————————-
Pressestelle:
Piratenpartei Niedersachsen
Bahnhofsallee 25
31134 Hildesheim
Mail: presse[at]piraten-nds.de
Fax: +49 (0) 5121 – 69 81 0 81
Mobil: +49 (0) 5121 – 69 810 810
Susann Flegel
Pressesprecherin
Carsten Sawosch
Pressesprecher
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Dr. Meinhart Ramaswamy, Kandidat der Piratenpartei Niedersachsen für die
Landtagswahl 2013, hat die Polizeidirektion Göttingen wegen
rechtswidriger Videoüberwachung bei einer Demonstration in der Göttinger
Innenstadt verklagt.
»Die Vorgehensweise widerspricht geltendem Recht. Das werden wir nicht
hinnehmen. Solche Vorfälle, die nicht das erste Mal vorgekommen sind,
müssen aufgeklärt und geahndet werden. Wir wollen so ein Zeichen setzen,
damit derartige Willkürmaßnahmen der Polizei künftig unterbleiben«,
erklärte Ramaswamy. Des Weiteren berichtet Ramaswamy, dass er bei der
Dokumentation der Vorfälle massiv behindert und von einem Polizisten
tätlich angegriffen wurde.
Die Protestaktion mit etwa 50 Teilnehmern fand bereits am 13. Juli statt
und richtete sich gegen die Unterzeichnung des so genannten
„Zukunftsvertrages” durch Landesinnenminister Schünemann (CDU) und den
Göttinger Oberbürgermeister Wolfgang Meyer (SPD).
Ohne erkennbaren Anlass und ohne Rechtsgrundlage führten die
Polizeieinsatzkräfte vor Ort eine Videoüberwachung mit mehreren Kameras
durch [1]. Mit der Klage wird beantragt festzustellen, dass die
Videoüberwachung der Versammlung rechtswidrig war und den Kläger in
seinen Grundrechten verletzt hat.
Datenschutz und das Recht auf Versammlungsfreiheit sind für die
Piratenpartei Niedersachsen wichtige Rechte, die es zu schützen gilt.
Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum lehnt die Piratenpartei auch
in ihrem Wahlprogramm grundsätzlich ab [2]. Besonders scharf verurteilen
die Piraten den unrechtmäßigen Einsatz polizeilicher Überwachungsmaßnahmen.
»Für die Videoüberwachung der Demonstration gab es keine
Rechtsgrundlage. Mein Mandant ist dadurch eingeschüchtert und in seinen
Grundrechten verletzt worden«, ergänzt der Göttinger Rechtsanwalt
Johannes Hentschel, der Ramaswamy in dem Verfahren vor dem
Verwaltungsgericht vertritt.
Quellen:
[1] http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml;jsessionid=2C4CA263D036FB8F8CD6E32DD84DB378.jp94?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VersammlGNDpP12&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#jlr-VersammlGNDpP12
[2] http://www.piraten-nds.de/programm/datenschutz#Keine_Videoberwachung_im_ffentlichen_Raum
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Fax: +49 (0) 5121 – 69 81 0 81
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Susann Flegel
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