Aktuelles Pressemitteilung

Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften – elterliche Fürsorge ist keine Frage des Geschlechts

Vor dem Hintergrund der Beratung des Bundesverfassungsgerichts zum erweiterten Adoptionsrecht fordert die Piratenpartei Niedersachsen eine Reform, um gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften der Ehe gleichzustellen [1]. Die glücklich leuchtenden Kinderaugen und die Begeisterung der Kinder zur Weihnachtszeit sind für viele Eltern eine reichliche Belohnung für Sorgen und Mühen. Gleichgeschlechtlichen Paaren bleibt diese Freude in der Regel verwehrt: Die Gesetzeslage in Deutschland erlaubt es nicht, Kinder gemeinsam zu adoptieren. Lediglich eine Adoption durch ein Elternteil ist möglich und die Beantragung des “kleinen Sorgerechts” durch den Partner.

»Die klassische Familiensituation Mutter-Vater-Kinder, die in dieser Zusammensetzung zusammen bleiben, ist heute fast schon die Ausnahme. Familien trennen sich und setzen sich neu zusammen, es sind zahlreiche, verschiedene Formen von Patchwork-Familien und Lebensgemeinschaften entstanden. Zu dieser Vielfalt familiären Zusammenlebens zählen auch gleichgeschlechtliche Paare und Lebensgemeinschaften. Ihre anhaltende Benachteiligung durch das Gesetz und die Verweigerung des Adoptionsrechts widersprechen unserem Anspruch auf die Möglichkeit der freien Selbstverwirklichung der Menschen. Sie stehen im Widerspruch zur modernen Lebenswirklichkeit«, so Hannes Amelung, Direktkandidat der Piratenpartei Niedersachsen im Wahlkreis Hannover-Buchholz zur Landtagswahl.

»Die Ablehnung dieser Möglichkeit mit der vorgeschobenen Begründung der Sorge um das Kindeswohl oder gar der Berufung auf christliche Werte ist eine Herabsetzung gleichgeschlechtlicher Paare [2] sowie Nicht-Christen und zeugt von rückständigem Denken, nicht von moderner Weltoffenheit. Gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch entscheiden sich bewusst für das Familienleben. Die Fürsorge und Liebe für ein Kind ist keine Frage des Geschlechts oder der Religionszugehörigkeit«, so Amelung weiter.

Eine Benachteiligung aufgrund der geschlechtlichen oder sexuellen Identität der Partner mit Kinderwunsch ist für die Piratenpartei Niedersachsen nicht akzeptabel. Sie möchte gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, um eine tatsächlich freie, individuelle Entscheidung zu ermöglichen – zum Wohl des Kindes und der Familien, unabhängig von ihrer Zusammensetzung. Das Bundesverfassungsgericht erörtert aktuell, ob die derzeitige Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehegatten bei der Sukzessivadoption verfassungskonform ist [3].

Quellen:
[1] http://www.piraten-nds.de/programm/geschlechter-familien-und-jugendpolitik/
[2] Art.3, Abs. 3 GG: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner  Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
[3] http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1954208/
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Susann Flegel
Pressesprecherin

Carsten Sawosch
Pressesprecher

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