Noch immer ist der Einsatz von sogenannten Staatstrojanern – Überwachungssoftware zum Ausspähen privater Computer – auch in Niedersachsen nicht vom Tisch. Die Piratenpartei Niedersachsen positioniert sich klar gegen den Einsatz von Staatstrojanern und fordert die Offenlegung der Unterlagen zu bisherigen Einsätzen [1].
Bereits vor fast einem Jahr forderte der Chaos Computer Club in Hannover die Offenlegung der Quellcodes des eingesetzten Staatstrojaners [2], da er anhand einer Analyse beweisen konnte, dass weitergehende Funktionen eingebaut sind, die über das gesetzlich zulässige Maß der Kommunikationsüberwachung hinaus gehen und weit in die geschützte Privatsphäre überwachter Personen eingreifen. Die Piratenpartei fordert darüber hinaus das vollständige Verbot des Einsatzes der Spionagesoftware.
»Die Privatsphäre ist ein wichtiges Gut, die immer weitergehende Aushöhlung der Persönlichkeitsrechte auch durch den Einsatz von Spionagesoftware und den Versuch, diese Programme durch Gesetze rechtlich abzusichern, werden wir auch im Landtag nicht akzeptieren«, so Jason Peper, Landtagskandidat der Piratenpartei Niedersachsen. »Hier sollen Gelder dafür ausgegeben werden, um grundlegende Rechte aller Menschen wie die Unverletzlichkeit der Wohnung zu untergraben. Das ist mit uns nicht zu machen.«
Neben der Offenlegung von Unterlagen zu Einsätzen, die in Niedersachsen mit dem Staatstrojaner bereits stattgefunden haben, fordert die Piratenpartei Niedersachsen auch die Veröffentlichung von bestehenden Verträgen mit privaten Dienstleistern, Entwicklern und Zulieferern. Das betrifft insbesondere Software zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) zum Abhören von Internettelefonie, wie etwa beim Staatstrojaner. Es kann nicht sichergestellt werden, dass die Software nur zu diesem Zweck genutzt werden kann und keine weiteren Zugriffe auf private Daten der Abgehörten ermöglicht, da eklatante Sicherheitslücken derartiger staatlicher Schadsoftware den Computer der Betroffenen anfällig für eine Manipulation durch Dritte machen.
Quellen:
[1] http://www.piraten-nds.de/programm/inneres-und-recht/#berwachung_8211_Kein_Staatstrojaner_in_Niedersachsen
[2] http://www.ccc.de/de/updates/2011/staatstrojaner
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Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung:
Pressestelle der Piratenpartei Niedersachsen
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Pressestelle:
Piratenpartei Niedersachsen
Bahnhofsallee 25
31134 Hildesheim
Mail: presse@piraten-nds.de
Fax: +49 (0) 5121 – 69 81 0 81
Mobil: +49 (0) 5121 – 69 810 810
Susann Flegel
Pressesprecherin
Carsten Sawosch
Pressesprecher
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Noch immer ist der Einsatz von sogenannten Staatstrojanern – Überwachungssoftware zum Ausspähen privater Computer – auch in Niedersachsen nicht vom Tisch. Die Piratenpartei Niedersachsen positioniert sich klar gegen den Einsatz von Staatstrojanern und fordert die Offenlegung der Unterlagen zu bisherigen Einsätzen [1].
Bereits vor fast einem Jahr forderte der Chaos Computer Club in Hannover die Offenlegung der Quellcodes des eingesetzten Staatstrojaners [2], da er anhand einer Analyse beweisen konnte, dass weitergehende Funktionen eingebaut sind, die über das gesetzlich zulässige Maß der Kommunikationsüberwachung hinaus gehen und weit in die geschützte Privatsphäre überwachter Personen eingreifen. Die Piratenpartei fordert darüber hinaus das vollständige Verbot des Einsatzes der Spionagesoftware.
»Die Privatsphäre ist ein wichtiges Gut, die immer weitergehende Aushöhlung der Persönlichkeitsrechte auch durch den Einsatz von Spionagesoftware und den Versuch, diese Programme durch Gesetze rechtlich abzusichern, werden wir auch im Landtag nicht akzeptieren«, so Jason Peper, Landtagskandidat der Piratenpartei Niedersachsen. »Hier sollen Gelder dafür ausgegeben werden, um grundlegende Rechte aller Menschen wie die Unverletzlichkeit der Wohnung zu untergraben. Das ist mit uns nicht zu machen.«
Neben der Offenlegung von Unterlagen zu Einsätzen, die in Niedersachsen mit dem Staatstrojaner bereits stattgefunden haben, fordert die Piratenpartei Niedersachsen auch die Veröffentlichung von bestehenden Verträgen mit privaten Dienstleistern, Entwicklern und Zulieferern. Das betrifft insbesondere Software zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) zum Abhören von Internettelefonie, wie etwa beim Staatstrojaner. Es kann nicht sichergestellt werden, dass die Software nur zu diesem Zweck genutzt werden kann und keine weiteren Zugriffe auf private Daten der Abgehörten ermöglicht, da eklatante Sicherheitslücken derartiger staatlicher Schadsoftware den Computer der Betroffenen anfällig für eine Manipulation durch Dritte machen.
Quellen:
[1] http://www.piraten-nds.de/programm/inneres-und-recht/#berwachung_8211_Kein_Staatstrojaner_in_Niedersachsen
[2] http://www.ccc.de/de/updates/2011/staatstrojaner
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