Aktuelles Pressemitteilung

Bundesregierung will Prozesskostenhilfe einsparen

Der Bundestag berät heute erstmals einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts. Dieser schlägt hier nicht nur Einsparungen, sondern auch eine stärkere Datenerfassung der Antragssteller vor. Maßnahmen, die bei denen ansetzen, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind, um ihre Rechte durchsetzen zu können [1]. Die Piratenpartei Niedersachsen kritisiert diese Pläne als unsozial und rechtsstaatlich nicht vertretbar. Das Problem wurde von der Bundesregierung durch die mangelnde Qualität in der Gesetzgebung selbst geschaffen.

»Der Ansatz der Regierung sieht vor, dass die, die auf die Leistungen der Prozesskostenhilfe angewiesen sind, ihre Rechte nicht mehr durchsetzen können. Neben höheren Verwaltungskosten bedeutet das eine weitere Benachteiligung von Menschen mit geringem Einkommen, die es so noch schwerer haben, ihre Rechte vor Gericht einzufordern«, erklärt Andreas Neugebauer, Landesvorsitzender der Piratenpartei in Niedersachsen.

Die Bundesregierung will schärfere Kontrollen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe, die auch die weiterführende Offenlegung der persönlichen Verhältnisse der Antragsteller beinhalten, sowie vermehrte Bewilligung als Darlehen statt als rückzahlungsfreie Hilfe. Der vermehrte Verwaltungsaufwand würde neue Kosten produzieren statt sie einzusparen, da geringe Ratenzahlungsbeträge über einen längeren Rückzahlungszeitraum berechnet und verbucht werden müssen. Die Piratenpartei Niedersachsen hat datenschutzrechtliche Bedenken bei einer so umfassenden, eventuell über Jahre hinweg wiederholten, detaillierten Erfassung der Einkommensverhältnisse der Hilfebedürftigen.

»Wir gehen davon aus, dass durch diesen deutlich größeren bürokratischen Aufwand Menschen davon abgehalten werden, den Rechtsweg zu beschreiten. Der Grundsatz der Gleichbehandlung im Rechtsstaat wäre nicht mehr gewährleistet, wenn finanziell besser gestellte Menschen deutlich leichter ihr Recht auch mit Hilfe der Gerichte einfordern und durchsetzen können, als Menschen mit geringem Einkommen«, so Neugebauer weiter.

Quellen:
[1] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711472.pdf

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