Am heutigen Donnerstag, dem 31.01.2013, findet im Bundestag die Verabschiedung des Gesetzes über die “Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern” statt. Über den vorliegenden Gesetzentwurf [1] hinaus fordert die Piratenpartei Niedersachsen ein gemeinsames Sorgerecht ab Geburt [2].
»Unverheiratete Eltern dürfen nicht länger benachteiligt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf geht da nicht weit genug«, erklärt Andreas Neugebauer, Vorsitzender der Piratenpartei Niedersachsen. »Wir wünschen uns an dieser Stelle einen großen Schritt, der rechtliche Klarheit für die Eltern und die Verwaltung bringt statt nur neuer Formulare.«
Zur Einschätzung des aktuellen Gesetzentwurfs wurde im Dezember 2012 eine Anhörung mit Sachverständigen im Rechtsausschuss durchgeführt [3]. In der Mehrheit empfehlen die Sachverständigen ein gemeinsames Sorgerecht ab Vaterschaftsanerkennung, wie es beispielsweise auch in Frankreich die Regel ist. Statt des im Gesetzentwurf vorgesehenen Antragsmodells favorisieren die Experten das Widerspruchsmodell. Zugleich weisen sie darauf hin, dass der vorliegende Gesetzentwurf einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten kann, da er die Gleichstellung von Mutter und Vater missachtet.
Gemeinsam mit Landesverbänden der Piratenpartei Bayern, Brandenburg, Saarland und Thüringen sowie verschiedenen Vereinen [4][5] setzt sich die Piratenpartei Niedersachsen für die Gleichstellung unverheirateter Elternteile beim Sorgerecht ein.
[1] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/110/1711048.pdf
[2] http://www.piraten-nds.de/programm/geschlechter-familien-und-jugendpolitik/#Gemeinsames_Sorgerecht_fr_unverheiratete_Eltern
[3] http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/archiv/32_Sorgerecht/
[4] http://anwaltverein.de/interessenvertretung/pressemitteilungen/pm-0812
[5] http://www.isuv-online.de/?p=147634
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