Pressemitteilung

Landtagskandidaten der Piratenpartei unterzeichnen Selbstverpflichtungserklärung für Nebeneinkünfte

Die Frage nach Einkünften neben der Tätigkeit als Abgeordneter im Bundestag oder in einem Landtag beschäftigt derzeit alle Parteien. So lange ein gesetzlicher Rahmen für eine Kontrolle der Nebeneinkünfte fehlt, wollen die Kandidaten zur Landtagswahl 2013 der Piratenpartei Niedersachsen mit gutem Beispiel vorangehen und unterzeichnen daher eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Offenlegung der Nebeneinkünfte [1].

»Es ist uns unbegreiflich, wie Abgeordnete, die ihre Aufgabe und ihre Verpflichtung den Bürgern gegenüber Ernst nehmen, Zeit für Nebentätigkeiten in großem Umfang haben können«, erklärt Torben Friedrich, Kandidat der Piratenpartei für den Niedersächsischen Landtag. »Noch weniger können wir verstehen, warum solche Einkünfte nicht in vollem Umfang dargelegt werden, damit der Bürger sich selbst ein Bild darüber machen kann, woher seine gewählten Vertreter zusätzliche Einnahmen erhalten«.

Kandidaten und Abgeordnete der Piratenpartei unterzeichnen derzeit eine freiwillige Selbstverpflichtung zum „Gläsernen Abgeordneten“, in der sie die Offenlegung aller mit ihrem Mandat in Verbindung stehenden Nebeneinkünfte ankündigen, um klar zu zeigen, wie sie als Mitglieder eines Parlaments Interessenskonflikte und Korruption vermeiden und Transparenz herstellen werden. »Die Kandidaten der Piratenpartei für die Landtagswahl in Niedersachsen werden diese Selbstverpflichtung alle unterschreiben«, ist Ylva Meier, ebenfalls Listenkandidatin, überzeugt. »Wir treten ganz klar dafür ein, dass Lobbyismus keine Chance haben darf. Die Offenlegung von Nebeneinkünften gehört zu der Form von Transparenz, die wir nicht nur fordern, sondern auch vorleben.«

Die Selbstverpflichtung wurde bereits von zahlreichen Landtagsabgeordneten der Piratenpartei unterzeichnet. Zu den Unterzeichnern gehören neben Bewerbern für Landtags- und Bundestagsmandate auch Piraten, die eine Selbstverpflichtung zur Offenlegung aller mandatsbezogenen Nebeneinkünfte befürworten. Die Kandidaten verpflichten sich nicht nur, solche Nebeneinkünfte offen zu legen. Sie werden auch sofern möglich nur an Ausschusssitzungen teilnehmen, bei denen kein Interessenskonflikt mit ihren Nebeneinkünften oder einer Beschäftigung nach Beendigung der Abgeordnetentätigkeit besteht. Zudem setzen sie sich für die Verschärfung des Paragraphen 108e StGB ein, der die Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung regelt [2].

Quellen:

 [2] Initiative 108e http://108e.de/volltext

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