Aktuelles Pressemitteilung

Videoüberwachung in Wolfsburg entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben

Der Stadtverband Wolfsburg der Piratenpartei Niedersachsen hat beim Datenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen eine Anzeige gegen die Stadt Wolfsburg wegen unzureichender Kennzeichnung bei der Überwachung mit Videokameras eingereicht.

»Das Datenschutzgesetz schreibt ausdrücklich vor, dass klar gekennzeichnet werden muss, dass und durch wen eine Videoüberwachung vorgenommen wird [1]«, erklärt Jürgen Stemke, Bundestagskandidat der Piratenpartei Niedersachsen und Vorstandsmitglied der PIRATEN in Wolfsburg. »Dies ist bei der Videoüberwachung am Nordkopf nicht der Fall, unsere Anzeige richtet sich gegen diese eindeutig unzureichende Kennzeichnung.«

Bereits im Februar beantragte die Fraktion der Piraten im Rat der Stadt Wolfsburg die gesetzeskonforme Kennzeichnung der Videoüberwachung. Der Antrag wurde daraufhin im Ausschuss für Bürgerdienste am 27. Februar einstimmig abgelehnt. Die Piraten sind in diesem Ausschuss nicht stimmberechtigt.

Für Ratsmitglied Svante Evenburg ist die Ablehnung unverständlich. »Eigentlich war unser Ziel, dass die Überwachung komplett eingestellt wird, dafür bekamen wir aber keine Stimme im Ausschuss. Wenn nun weiterhin überwacht wird, dann aber bitte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Leider hat die Verwaltung bis heute die Kennzeichnung nicht nachgebessert, nun wird das ein Fall für den Landesdatenschutzbeauftragten.«

Die nicht gesetzeskonforme Kennzeichnung der Videoüberwachung ist für die Piraten nicht akzeptabel. Nach Rücksprache mit dem Landesdatenschutzbeauftragten hat sich der Stadtverband Wolfsburg entschlossen, die Videoüberwachung am Nordkopf zur Anzeige zu bringen, damit seitens der Behörde geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Die Piraten setzen sich dafür ein, Grundrechte nicht zugunsten vermeintlicher Sicherheit aufzugeben. Eine Klage gegen die unzureichende Kennzeichnung von Videokameras hatte in Hannover 2011 Erfolg [2].

Quellen:
[1] http://www.lfd.niedersachsen.de/download/32372/Niedersaechsisches_Datenschutzgesetz_Stand_12_12_2012_.pdf
[2] http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19421&article_id=97760&_psmand=126

Visits: 0

0 Kommentare zu “Videoüberwachung in Wolfsburg entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert