Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem heutigen Urteil der anlasslosen und verdachtsunabhängigen Massenspeicherung von Telekommunikationsdaten eine eindeutige Abfuhr erteilt. Dabei stützt sich dieses Urteil weitgehend auf die Stellungnahme des Generalanwalts, auch wenn dieser in seiner Stellungnahme noch von einem “legitimen Ziel” sprach. Doch stellte bereits auch der Generalanwalt klar, dass die jetzige Richtlinie in vielen grundsätzlichen Punkten nicht den Erfordernissen des europäischen Grundrechtschutzes entspricht.
»Das heutige Urteil ist ein Sieg aller Parteien, Verbände und NGOs, die mit langem Atem gegen diese Richtlinie gekämpft haben«, erklärt Julia Reda, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, nach dem Urteil. »Gleichzeitig betrachten wir mit großer Sorge, dass Thomas de Maizière ungeachtet des Urteils die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland so schnell wie möglich wieder einführen möchte. Dabei ignoriert er wissentlich, dass in keinem EU-Mitgliedsstaat die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung einen statistisch signifikanten Einfluss auf die Aufklärung von Straftaten gehabt hat.«
Angesichts des klaren Statements des EuGH fordert die Piratenpartei Deutschland die Bundesregierung und ihre Vertreter nachdrücklich dazu auf, die geplante Einführung der VDS sofort auf Eis zu legen und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu achten.
»Alle Menschen sollen ohne Angst vor Überwachung kommunizieren und sich frei bewegen können, ohne dass Bewegungsprofile aus ihren Handydaten erstellt werden. Das Recht auf freie Kommunikation darf nicht auf dem Altar des Koalitionsvertrages geopfert werden. Wir brauchen keine breitflächige Überwachung der Bevölkerung, um Terroristen mit bisher nicht nachweisbarem Erfolg hinterherzujagen oder parteipolitische Befindlichkeiten zu befriedigen«, schließt Reda.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem heutigen Urteil der anlasslosen und verdachtsunabhängigen Massenspeicherung von Telekommunikationsdaten eine eindeutige Abfuhr erteilt. Dabei stützt sich dieses Urteil weitgehend auf die Stellungnahme des Generalanwalts, auch wenn dieser in seiner Stellungnahme noch von einem “legitimen Ziel” sprach. Doch stellte bereits auch der Generalanwalt klar, dass die jetzige Richtlinie in vielen grundsätzlichen Punkten nicht den Erfordernissen des europäischen Grundrechtschutzes entspricht.
»Das heutige Urteil ist ein Sieg aller Parteien, Verbände und NGOs, die mit langem Atem gegen diese Richtlinie gekämpft haben«, erklärt Julia Reda, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, nach dem Urteil. »Gleichzeitig betrachten wir mit großer Sorge, dass Thomas de Maizière ungeachtet des Urteils die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland so schnell wie möglich wieder einführen möchte. Dabei ignoriert er wissentlich, dass in keinem EU-Mitgliedsstaat die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung einen statistisch signifikanten Einfluss auf die Aufklärung von Straftaten gehabt hat.«
Angesichts des klaren Statements des EuGH fordert die Piratenpartei Deutschland die Bundesregierung und ihre Vertreter nachdrücklich dazu auf, die geplante Einführung der VDS sofort auf Eis zu legen und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu achten.
»Alle Menschen sollen ohne Angst vor Überwachung kommunizieren und sich frei bewegen können, ohne dass Bewegungsprofile aus ihren Handydaten erstellt werden. Das Recht auf freie Kommunikation darf nicht auf dem Altar des Koalitionsvertrages geopfert werden. Wir brauchen keine breitflächige Überwachung der Bevölkerung, um Terroristen mit bisher nicht nachweisbarem Erfolg hinterherzujagen oder parteipolitische Befindlichkeiten zu befriedigen«, schließt Reda.
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