Aktuelles Pressemitteilung

Verfassungsmäßigkeit des NPOG nicht gegeben

Piraten fordern: Keine Verabschiedung des Gesetzes vor der abschließenden Einschätzung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des niedersächsischen Landtages!

Am 26.10. veröffentlichte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages Niedersachsen (GBD) eine erste Einschätzung zur Verfassungsmäßigkeit des Entwurfes zum Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG). [1] Die Piratenpartei Niedersachsen schließt sich der darin geäußerten Kritik an und warnt vor übereilten Handlungen.

“Auf 64 Seiten wird jeder einzelne der ersten 29 Paragraphen seziert. Kaum einer kommt ungeschoren davon. Allein 20 konkrete Probleme wurden als “verfassungsrechtlich bedenklich” oder “verfassungswidrig” benannt. [2] Damit ist noch nicht einmal ein Drittel dessen abgearbeitet, was der Gesetzesentwurf mit seinen 109 Paragraphen umfasst. Insbesondere sind die auch aus unserer Sicht ebenfalls problematischen Elemente Quellen-TKÜ, Staatstrojaner, verdeckte Observation sowie der Taser-Einsatz noch gar nicht bewertet,” stellt Thomas Ganskow, kommissarischer Vorsitzender der Piratenpartei Niedersachsen fest. “Der Report über die restlichen Paragraphen dürfte ähnlich umfangreich ausfallen. Schon direkt nach den Anhörungen im Innenausschuss sprach der GBD von bis zu 40 problematischen und verfassungsrechtlich bedenklichen Formulierungen.”

Die Landesregierung hatte vor kurzem angekündigt, den Gesetzgebungsprozess noch in diesem Jahr abschließen zu wollen. Ministerpräsident Weil sieht keinen Änderungsbedarf. [3]

“Mittels eines nie dagewesenen Sitzungsmarathons des Innenausschusses soll das Gesetz allen Warnungen zum Trotz durch das parlamentarische Verfahren gepeitscht werden,” kritisiert Ganskow. “Wenn das geschieht und die Vorbehalte des GBD – der sich Zeit bis zum März 2019 für seine Prüfungen erbeten hatte – nicht ausgeräumt werden, ist das ein Versagen der parlamentarischen Demokratie. Denn die Mehrheit des Landtages ist sich sehr wohl bewusst, dass eine Verfassungsbeschwerde auf Landesebene nicht realistisch ist. Und was alles bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an Unheil mit der Ausführung des NPOG angerichtet werden kann, kann man sich vorstellen, wenn man die Ausführungen der Experten liest.”

Die Piratenpartei Niedersachsen sieht immer größeren Widerstand gegen die geplanten Verschärfungen des Polizeirechts und die Einschränkungen der persönlichen Freiheiten. Dies kann ein Grund für die Eile sein, das Gesetz möglichst schnell beschließen zu wollen.

“In immer mehr Städten gibt es parlamentarische Initiativen unter Beteiligung der PIRATEN, die eine Abkehr von den Planungen der Landesregierung fordern. In Braunschweig und Hannover stehen sie demnächst zur Entscheidung an [4,5], in Göttingen ist eine entsprechende Resolution bereits angenommen worden [6,7]. Dass bei diesen Bemühungen in drei der größten Städte Niedersachsens den Herrschenden im Land so langsam das Muffensausen kommt, ist nachvollziehbar – und gewollt.”
ergänzt Ganskow.

Quellen:
[1] https://share.riseup.net/#4Z7LcVoNvIZLX-ei3EDFUA
[2] https://freiheitsfoo.de/2018/10/28/gbd-npog-kritik-teil1/
[3] https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Sitzungsmarathon-zu-Polizeigesetz-im-November,polizeigesetz278.html
[4] https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1011298
[5] https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/2475-2018
[6] https://ratsinfo.goettingen.de/bi/___tmp/tmp/45081036130772702/130772702/00372411/11-Anlagen/01/Inter-12-09-2018-_Resolution_No_NPOG_Goettinge.pdf
[7] http://www.stadtradio-goettingen.de/redaktion/nachrichtenarchiv/2018/september_2018/goettinger_rat_stimmt_fuer_resolution_gegen_neues_polizeigesetz

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