In einer Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht Hannover heute die Streckenabschnittskontrolle (Section Control) auf der B6 für illegal erklärt. Der Polizei ist es nicht gestattet, vom Kennzeichen des Kläger-Fahrzeugs Aufnahmen zu machen, um damit Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. [1]
“Dies ist ein Sieg für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Auch die zugelassene Berufung kann kein anderes Ergebnis bringen. Wir haben das bereits vorhergesagt [2],” resümiert Thomas Ganskow, Vorsitzender der Piratenpartei Niedersachsen. “Wie der Gesetzgeber immer wieder versucht, Grundrechte sehenden Auges außer Kraft zu setzen, lässt die Frage aufkommen, wann er ein Fall für den Verfassungsschutz wird. Dies gilt nicht nur für diesen Fall, für den im neuen Polizeigesetz Grundlagen geschaffen werden sollen, die nicht weniger angreifbar sind. Denn ob es nun ein bestehendes oder ein erst noch zu beschließendes Gesetz ist, was als Grundlage für diese Art der Geschwindigkeitskontrolle bildet, es bleibt ein Grundrechtsverstoß. Und es ist nur jedem zu raten, der wegen einer festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung in diesem Bereich ein Verwarngeld zahlen soll, Einspruch einzulegen.”
Keine Vorgaben hat das Gericht gemacht, wie unter Beibehaltung der Technik dem Urteil gefolgt werden kann.
“Dass man nicht umhin kommt, die Anlage sofort außer Betrieb zu nehmen, hat nun auch endlich Innenminister Boris Pistorius erkannt [3], das ist doch wenigstens etwas,” stellt Adam Wolf, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Niedersachsen fest. “Es ist bedauerlich, das dieser 15.000-fache Grundrechtsverstoß keinerlei juristische Folgen haben kann. Ansonsten würden die Damen und Herren von CDU und SPD, die so vom neuen Polizeigesetz schwärmen, vielleicht etwas vorsichtiger agieren. Denn dann würde das so vehement vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages mit den Worten “verfassungswidrig” oder “verfassungsrechtlich bedenklich” geschmückte Polizeigesetz sicher nicht so verabschiedet werden, wie geplant. Wie Section Control wird auch der Rest dieses Gesetzentwurfs in weiten Teilen keinen Prozess überleben und sollte so schnell wie möglich auf den Müllhaufen.”
Quellen:
[1] Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts v. 12.03.19 http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/keine-gesetzliche-grundlage-fuer-verkehrsueberwachung-mittels-section-control–7-kammer-gibt-eilantrag-und-klage-statt-174850.html
[2] Pressemitteilung der Piraten Niedersachsen v. 07.02.19 https://piraten-nds.de/2019/02/07/piraten-niedersachsen-fordern-sofortige-beendigung-von-section-control/
[3] Bericht der HAZ v. 12.03.19 http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Nach-URteil-zu-Section-Control-heftige-Kritik-an-Pistorius
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