Aktuelles Gastbeiträge

Freiberufler in Bildung & Co – Besondere Verlierer der Corona-Krise

Potentielle Weiterbildungssituation

Ein Gastbeitrag von Dirk Grundke, Mitglied im Vorstand des Regionsverbandes Hannover der Piratenpartei Deutschland

Allerorten gibt es nur Verlierer der Corona-Krise. Eine in der aktuellen Situation weitgehend unbeachtete Gruppe der unter den finanziellen Folgen von Corona leidenden Berufsgruppen, sind die Freiberufler und kleinen Selbstständigen. Exemplarisch soll dies in der Folge für den Bildungsbereich dargestellt werden. Es gilt in ähnlicher Form aber auch für weite Teile der “freien” IT-Dienstleister, Werbetexter, Grafikdesigner, Medienschaffende, Künstler, Pflegende, die Angehörigen medizinischer Hilfsberufe und viele andere, die mehr oder minder von der Hand in den Mund leben aber in ihrem jeweiligen Bereich genauso systemrelevant sind, wie die, deren Anerkennung leider zumindest hauptsächlich durch Klatschen geschieht.

Freiberufler, insbesondere Dozenten, sind die sogenannten freien Mitarbeiter, die für einzelne Kurse an Volkshochschulen und privaten Bildungseinrichtungen mit der selbstständigen Durchführung beauftragt werden. Ein Beispiel für solch einen Kurs ist z.B. der Deutschkurs, den alle Zuwanderer absolvieren müssen. Insbesondere an privaten Bildungseinrichtungen kommt es immer mal wieder vor, dass solch wichtige Sprachkurse ausfallen, weil es zu wenig Dozenten gibt. Aus diesem Grund wurde, auch auf Drängen von Ver.di, ein Mindestlohn von 35,- Euro pro Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) eingeführt, der auch vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) überwacht wird.

Nun mag der eine oder andere denken, dass 35,- Euro sehr viel Geld für 45 Minuten sind. Hört sich auch wirklich viel an, ist es aber nicht. Im Gegenteil, es ist zu wenig, denn mit der wesentlich höheren Forderung von 54,- Euro Mindestlohn konnte sich Ver.di auch schon vor Jahren nicht durchsetzen. [1]

Schauen wir uns mal den Vergleich zum festen Mitarbeiter an. Dieser bekommt i.d.R. 17,50 Euro pro Stunde, also für 60 Minuten, arbeitet 35 Stunden pro Woche was etwa 147 Stunden im Monat entspricht und hat somit ein Bruttoeinkommen von 2.572,50 Euro pro Monat. Hinzu kommt ein im Bildungsbereich durchaus übliches Urlaubs- oder Weihnachtsgeld von 50% des Monatsgehalts. 6 Wochen Urlaub sind genauso selbstverständlich, wie eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. 12,5 bezahlte Monate pro Jahr bedeutet ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen bei Steuerklasse 3 ohne Kinder [2] also 2.044,59 Euro.

Der Freiberufler kommt zeitgleich mit dem festen Mitarbeiter an, bereitet noch Kleinigkeiten vor (30 min.) macht die Ersten beiden Unterrichtsstunden (90 min.) Pause (15 min.) zwei weitere Unterrichtseinheiten (90 min.) und kümmert sich dann um die nötigen Papiere (30 min). Nun geht es weiter zu einem weiteren Bildungsträger (60 min.), der Freiberufler darf nicht nur bei einem Träger arbeiten (sonst Scheinselbstständigkeit), wo der Zeitablauf derselbe ist. Zu Hause angekommen sind dann noch zwei Stunden für Korrektur von Aufgaben und Vorbereitung des nächsten Tages fällig. Wer jetzt mitgerechnet hat, kommt auf 11,5 Stunden. Für Freiberufler und kleine Selbstständige ist das schon fast normal. Nicht umsonst heißt es: Selbstständig= arbeitet selbst und ständig. Im Bildungsbereich unterliegen freiberufliche Dozenten übrigens auch der Rentenversicherungspflicht.

Wir erinnern uns, es sind 8 Unterrichtsstunden à 35,- Euro. Umgerechnet auf die tatsächlichen Stunden bleibt also noch ein Stundenlohn von rund 24,35 Euro übrig. Dennoch ist es natürlich ein Bruttoverdienst von 5880,- Euro im Monat. Um jetzt mit dem gleichen Onlinerechner arbeiten zu können müssen wir aber folgendes bedenken: Der Freiberufler macht durchschnittlich maximal 3 Wochen Urlaub [3] und ist eine Woche krank. Beides wird nicht bezahlt, es gibt keine Lohnfortzahlung. Urlaubs- und Weihnachtsgeld fallen auch weg. Bleiben also noch 11 bezahlte Monate. Arbeitslosenversicherung gibt es nicht, dafür die volle Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, bei Festanstellung muss der Arbeitgeber 50% bezahlen, also müssen wir die angezeigten Beträge doppelt rechnen. [4] Macht ein Nettoeinkommen von 2.809,54 Euro pro Monat. Damit hat der Freiberufler dann tatsächlich auch ein höheres Einkommen, bei mehr tatsächlicher Arbeitszeit.

Kommen wir aber zum Punkt Corona-Krise. In Niedersachsen, wie auch in einigen anderen Bundesländern, gibt es eine Förderung, um Kleinst- und Kleinunternehmen (bis 49 Beschäftigte), Sologewerbetreibende und Freiberufler zu unterstützen. [5] Die genannten Gruppen können Antrag auf eine Beihilfe zu den gewerblichen Kosten stellen, die jedoch Freiberufler i.d.R. nicht haben. Es gibt keine Beschäftigten, es gibt keine Gewerbemiete, höchstens vielleicht das Handy und die eine oder andere gewerbliche Versicherung. Die Hauptkosten wie Miete plus Nebenkosten, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sind private Ausgaben. Ein Antrag auf Beihilfe ist also nicht möglich. Im Leitfaden zum Antrag darf man am Ende des ersten Absatzes folgenden Satz lesen:

„Beachten Sie bitte, dass Lebenshaltungskosten hier leider nicht umfasst sind. In diesem Falle müssten Sie ggf. alternativ ALG II beantragen.“ [6]

Für viele ist Hartz IV aus rechtlichen Gründen keine Option. Kann es wirklich sein, dass Menschen, die sich für die Gesellschaft krumm machen, täglich 10 Stunden und mehr arbeiten, in einer Krisensituation wie dieser einfach im Stich gelassen werden?

Dank der niedersächsischen Landesregierung und dem Fehlen eines bedingungslosem Grundeinkommens (BGE) ist es leider so. Diese fleißigen Menschen stehen teilweise alternativlos vor einer unverschuldeten Insolvenz. Aus diesem Grund gab es auch eine Online-Petition [7], die mit über 150.000 Unterschriften vor kurzem an den Bundesminister für Wirtschaft und Industrie, den Bundesminister für Finanzen und die Ministerpräsidenten der Bundesländer übergeben wurde. Denn “frei” ist niemand, solange ökonomische Abhängigkeiten bestehen bleiben.

[1] https://www.gew.de/presse/pressemitteilungen/detailseite/neuigkeiten/gew-erster-schritt-integrationslehrkraefte-endlich-besser-zu-bezahlen/
[2] https://www.aok.de/fk/tools/rechner/gehaltsrechner/
Einstellung: StKl. III, Niedersachsen, über 23 Kinderlos, Keine Kirchensteuer, nach 1957 geboren.
[3] https://www.zeit.de/arbeit/2018-05/selbststaendigkeit-urlaub-angst-freiberufliche-auszeit
[4] https://www.aok.de/fk/tools/rechner/gehaltsrechner/
Einstellung: StKl. III, Niedersachsen, über 23 Kinderlos, Keine Kirchensteuer, nach 1957 geboren.
Umrechnung: AV löschen, RV, KV und PV doppelt
[5] https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/Bundesfoerderprogramm-Soforthilfen-f%C3%BCr-Kleine-Unternehmen/index-3.jsp -> Bin ich antragsberechtigt?
[6] https://www.nbank.de/medien/nb-media/Downloads/Arbeitshilfen-Merkblätter/Leitfäden/Leitfaden-zur-Antragstellung-Niedersachsen-Soforthilfe-Corona.pdf
[7] https://weact.campact.de/petitions/corona-soforthilfen-beschrankungen-fur-soloselbstandige-und-freiberufler-andern

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