Mit Datum vom 20.09.18 gab das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bekannt, einen Antrag im Bundesrat für die Verlängerung der befristeten Übergangsregelung um zwei Jahre bei der Ferkelkastration ohne Betäubung einbringen zu wollen.[1] Diesem Antrag schloss sich der Bundesrat heute nicht an, sodass eine Verlängerung der Frist nicht direkt im Bundestag diskutiert wird. [2] Hierzu die Beauftragte für Landwirtschaft der Piratenpartei Niedersachsen, Annette Berndt:
„Die Entscheidung des Bundesrates, sich dem Antrag von Niedersachsen heute nicht anzuschließen, begrüße ich im Namen des Tierschutzes sehr. Es zeigt sich, dass das in der Politik so übliche Aussitzen von Problemen nicht immer von Erfolg gekrönt ist. Denn ich frage mich, wozu denn ein Aufschub dieses Teils des Tierschutzgesetzes wirklich gebraucht würde. Ob Narkose, örtliche Betäubung, Impfung oder Ebermast: Möglichkeiten zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration werden seit Jahren diskutiert, die Lösungen sind da [3].
Schon 2015 preschten große Player im Einzelhandel werbewirksam vor, sie wollten bereits ab 2017 auf Fleisch von betäubungslos kastrierten Schweinen verzichten [4]. Zwischendurch, im März 2016 heißt es in der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Bundesregierung, „der grundlegende Forschungsbedarf ist bearbeitet“ [5,6]. Also wie lange wollen die Landwirtschaftsministerien denn noch „herumeiern“? Ja, sicherlich, die Ferkelerzeuger und Mäster in Deutschland müssen sich umstellen, mehr Aufwand betreiben [7]. Jetzt aber ist höchste Zeit für das Inkrafttreten der Beschlüsse für verbesserten Tierschutz. Die Alternativen, die Ministerin Otte-Kinast morgen vorbringen will, sind auch nicht neu und hätten schon längst auf den Weg gebracht werden können [8]. Oder fehlt den Ministerien einfach das, was den Ferkeln fehlt?“
Quellen:
[1] Pressemitteilung vom 20.08.18 Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?article_id=169017&_psmand=7
[2] Pressemitteilung vom 21.08.18 Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?article_id=169058&_psmand=7
[3] https://www.landwirt.com/Verzicht-auf-Ferkelkastration—Stand-und-Perspektiven,,9437,,Bericht.html
[4] https://www.schweine.net/news/rewe-ebermast-frischfleisch-kastration.html
[5] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/078/1807891.pdf
[6] https://www.schweine.net/news/alternativen-zur-kastration-weitgehend-erforscht.html
[7] https://www.agrarheute.com/tier/schwein/ferkelkastration-drei-12-548057
[8] https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierschutz/Regierungsbericht-Ferkelkastration.pdf?__blob=publicationFile, S.12.
Mit Datum vom 20.09.18 gab das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bekannt, einen Antrag im Bundesrat für die Verlängerung der befristeten Übergangsregelung um zwei Jahre bei der Ferkelkastration ohne Betäubung einbringen zu wollen.[1] Diesem Antrag schloss sich der Bundesrat heute nicht an, sodass eine Verlängerung der Frist nicht direkt im Bundestag diskutiert wird. [2] Hierzu die Beauftragte für Landwirtschaft der Piratenpartei Niedersachsen, Annette Berndt:
„Die Entscheidung des Bundesrates, sich dem Antrag von Niedersachsen heute nicht anzuschließen, begrüße ich im Namen des Tierschutzes sehr. Es zeigt sich, dass das in der Politik so übliche Aussitzen von Problemen nicht immer von Erfolg gekrönt ist. Denn ich frage mich, wozu denn ein Aufschub dieses Teils des Tierschutzgesetzes wirklich gebraucht würde. Ob Narkose, örtliche Betäubung, Impfung oder Ebermast: Möglichkeiten zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration werden seit Jahren diskutiert, die Lösungen sind da [3].
Schon 2015 preschten große Player im Einzelhandel werbewirksam vor, sie wollten bereits ab 2017 auf Fleisch von betäubungslos kastrierten Schweinen verzichten [4]. Zwischendurch, im März 2016 heißt es in der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Bundesregierung, „der grundlegende Forschungsbedarf ist bearbeitet“ [5,6]. Also wie lange wollen die Landwirtschaftsministerien denn noch „herumeiern“? Ja, sicherlich, die Ferkelerzeuger und Mäster in Deutschland müssen sich umstellen, mehr Aufwand betreiben [7]. Jetzt aber ist höchste Zeit für das Inkrafttreten der Beschlüsse für verbesserten Tierschutz. Die Alternativen, die Ministerin Otte-Kinast morgen vorbringen will, sind auch nicht neu und hätten schon längst auf den Weg gebracht werden können [8]. Oder fehlt den Ministerien einfach das, was den Ferkeln fehlt?“
Quellen:
[1] Pressemitteilung vom 20.08.18 Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?article_id=169017&_psmand=7
[2] Pressemitteilung vom 21.08.18 Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?article_id=169058&_psmand=7
[3] https://www.landwirt.com/Verzicht-auf-Ferkelkastration—Stand-und-Perspektiven,,9437,,Bericht.html
[4] https://www.schweine.net/news/rewe-ebermast-frischfleisch-kastration.html
[5] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/078/1807891.pdf
[6] https://www.schweine.net/news/alternativen-zur-kastration-weitgehend-erforscht.html
[7] https://www.agrarheute.com/tier/schwein/ferkelkastration-drei-12-548057
[8] https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierschutz/Regierungsbericht-Ferkelkastration.pdf?__blob=publicationFile, S.12.