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NPOG weiterhin teilweise verfassungswidrig

Blaulicht auf Streifenwagen
Blaulicht auf Streifenwagen

Am heutigen 16.12. beschloss der Landtag Niedersachsen eine erste Novellierung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG). [1] Die Piratenpartei Niedersachsen mißbilligt diese Entscheidung.

“Kaum ein halbes Jahr in Kraft, schon wird “nachgebessert”. Und das genauso grundlos, ungenügend, überhastet und so geheim wie möglich [2], wie es schon beim NPOG an sich gemacht wurde. Dass dabei erneut nur auf die Einflüsterungen der Sicherheitsesotheriker gehört wurde, versteht sich bei dieser Regierung von selbst. Bedenken, die beispielsweise Freiheitsfoo [3] benannt hat, wurden bestenfalls zur Kenntnis genommen, bei der weiteren Beratung allerdings unter den Tisch fallen gelassen”, kritisiert Thomas Ganskow, Vorsitzender der Piraten Niedersachsen das Vorgehen scharf. “Wenn diese Art von Beteiligungsverfahren in der Regierung Usus ist, dann kann man gleich darauf verzichten. Denn wenn nicht rauskommen darf, was ideologisch bedingt rauskommen soll, ist das nicht mehr, als ein Placebo.”

Inhaltlich schließen sich die Piraten Niedersachsen der geäußerten Kritik ebenfalls an.

“Mit den Neufassungen beispielsweise der Regelungen zu offenen Streckenüberwachungen wurden die Möglichkeiten dazu manifestiert, statt gleich grundlegend darauf zu verzichten, weil deren Einsatz nach wie vor gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt”, stellt Adam Wolf, Politischer Geschäftsführer der Piraten Niedersachsen fest. “Denn nach wie vor wird es einen großen Anteil von so genannten “Nichttreffern” geben, deren Speicherung, egal für wie viele Millisekunden, als grundrechtswidrig festgestellt ist [4]. Aber das ist den Regierenden überall egal, Grundrechte gelten in der bisherig herrschenden Politik offensichtlich wenig.”

[1] https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/a/a0/NPOG_12-19.pdf
[2] https://freiheitsfoo.de/2019/12/10/npog-aenderungen-abgenickt/
[3] https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/20191110stellungnahme-freiheitsfoo-nds-lt-ds-18-4852-anon.pdf
[4] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-kfz-kennzeichen-abgleich-polizeigesetz-verfassungswidrig-bayern-hessen-baden-wuerttemberg-schleierfahndung/

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