Aktuelles Pressemitteilung

Ausbildungen sind auch steuerrechtlich gleich zu behandeln

Symbolische Steuerzahlung vor dem Reichstag

Mit heutigem Datum gab das Bundesverfassungsgericht bekannt, dass die unterschiedliche Behandlung von Erst- und Zweitausbildung hinsichtlich der steuerrechtlichen Anrechenbarkeit von Ausbildungskosten rechtmäßig sei. [1]

“Es gibt immer wieder Urteile, die aufzeigen, dass rechtmäßig und gerecht zwei unterschiedliche Seiten der Medaille sind,” kommentiert Thomas Ganskow, Vorsitzender der Piraten Niedersachsen, das Urteil. “Wenn die Gesetze derartige Unterschiede zulassen, ist es an der Gesetzgebung, diese Unterschiede aufzuheben. Es ist schon schlimm genug, dass es Ausbildungen gibt, die nicht unabhängig von der finanziellen Ausstattung sind. Sie dann auch noch einkommensteuerrechtlich anders zu behandeln wenn es sich um eine Erst- statt eine Zweitausbildung handelt, ist eine weitere Ungerechtigkeit. Hier sollte die Landesregierung Niedersachsen eine Bundesratsinitiative starten, diesen Zustand zu beenden.”

“Ureigenste Aufgabe der landeseigenen Bildungspolitik ist es, allen Menschen die grundsätzlich gleichen Startmöglichkeiten in einen Beruf zu geben, der ihnen und der Gesellschaft den höchstmöglichen Nutzen bringt. Wer um im vorliegenden Fall zu bleiben, erst Flugzeugmechaniker gelernt hat und dann Pilot geworden ist, ist steuerrechtlich besser gestellt, als wäre er gleich Pilot geworden. Das ist nicht nur sozialpolitisch sondern auch finanzwirtschaftlich kontraproduktiv. Wer nicht erst drei Jahre zu geringem Ausbildungsentgelt in die Sozialkassen einzahlt, trägt gesamtrechnerisch auch auf das Arbeitsleben bezogen höher zum Bruttosozialprodukt bei. Darüber sollten sich Finanzminister eigentlich freuen,” ergänzt Wolf Vincent Lübcke, Schatzmeister der Piraten Niedersachsen.

[1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-002.html

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