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BGE – Gesellschaftspolitischer Paradigmenwechsel

Die Würde des Menschen ist unmittelbar mit seiner Freiheit verbunden. Das bedeutet auch, mehr tun zu können, als sich nur ständig im Kampf gegen die Existenzangst zu befinden. Daher setzt die Betrachtung des bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) für uns Piraten Niedersachsen nicht nur die wirtschaftspolitische, sondern auch die sozialpolitische, ja sogar die gesamtgesellschaftspolitische Sicht voraus. Die Arbeit und der Arbeitsmarkt der Zukunft werden sich grundlegend verändern. Je nach Szenario wird ein Wegfall von 30 bis 50 Prozent der Arbeitsplätze prognostiziert. Eine Vorstellung, die die Menschen in unserer Gesellschaft vor ungeahnte Aufgaben stellt. Die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) ist ein Teil der Lösung.

Aber, aber, aber…? Doch!

“Aber dann geht ja niemand mehr arbeiten.” Wenn die Arbeitsplatzprognosen tatsächlich so eintreffen, ist das zumindest für diejenigen, deren erwerbsmäßiger Arbeitsplatz wegrationalisiert wurde, kurzfristig sogar richtig. Das heißt jedoch nicht, dass sie untätig sind und bleiben. Und für alle anderen belegen zahlreiche Umfragen, dass 90 % weiterarbeiten würden, wenn auch teilweise leicht verändert. [1]

Doch wer glaubt schon derartigen Berechnungen. Wenn sie nicht ins politische Kalkül passen, werden sie schlichtweg ignoriert und die Probleme, die sich ergeben, mit halbherzigen Lösungsversuchen verschlimmert. Ein solcher ist ganz aktuell die “Idee” des Lars Klingbeil, Menschen ersteinmal sechs Jahre bezahlt arbeiten zu lassen, bevor sie ein halbes Sabbaticaljahr machen können, was mit € 1.000,- pro Monat unterstützt wird. Wohlgemerkt unterstützt. Denn zum Glück bekommen die meisten Menschen mit einem Vollzeitjob noch mehr als 1.000,- Euro im Monat heraus, um davon Miete, Versicherungen und sonstigen Unterhalt zu zahlen. Dieses von ihm so genannte “Grundeinkommen” ist ein Etikettenschwindel sondersgleichen, das einem derzeitigen SPD-Politiker würdig ist. Denn an der Lebenssituation der Nutzer ändert sich schlichtweg überhaupt nichts, und das ist auch gar nicht beabsichtigt. Nach sechs Monaten bzw. nach einem Jahr, wenn sie erst nach 12 Jahren sozialversicherungspflichtiger Arbeit diese Möglichkeit nutzen, sind sie wieder in der gleichen Tretmühle, wie zuvor. Von wirklicher Freiheit kann dabei keine Rede sein. [2]

Wertschätzung in der Gesellschaft

Denn das ist einer der großen Vorteile des BGEs: Der Einzelne hat die Freiheit, selbst zu bestimmen, womit er seine Zeit füllt oder Geld über das monatliche BGE hinaus verdienen möchte. Der Schritt in die Selbstständigkeit oder in Berufe – die zwar schlechter bezahlt werden, aber ihren Neigungen entsprechen (Pflege, Kultur etc.) – oder ein Ehrenamt anzunehmen, wird damit erleichtert – wie eben überhaupt die Ausübung einer Tätigkeit, die jedem Menschen wesentlich mehr persönliche Befriedigung bringt, als das, was er gerade beruflich tut. Das Maß an Wertschätzung in der Gesellschaft ist heutzutage im Wesentlichen von den Höhe der Löhne und Gehältern der Erwerbsarbeit abhängig und solange nur die bezahlte Arbeit – die wirtschaftliche Produktivität – gesellschaftliche Anerkennung findet, läuft etwas grundlegend falsch. Die wichtige soziale und auch kulturelle Arbeit wird jedoch entweder schlecht bezahlt oder in weiten Teilen von Ehrenamtlichen übernommen und findet wenig Akzeptanz. Ihnen aber – als eine der tragenden Säulen der Gesellschaft – muss die Möglichkeit geschaffen werden, diesen Beruf oder das Ehrenamt ohne finanziellen Verlust auszuüben.

Das BGE wird dazu beitragen, dass diese oben beschriebene Fehleinschätzung korrigiert wird. Denn durch das BGE wird es vermutzlich zu einer umfangreichen Neubewertung von Arbeit und Löhnen kommen. Warum? Weil jeder Arbeitnehmer, besser gesagt jeder Mensch, nun die Möglichkeit hat abzuwägen, ob er eine Erwerbsarbeit zu den angebotenen Konditionen annimmt, oder nicht. Denn im Gegensatz zu vielen Fällen vor der Einführung des BGE kann jeder nun ohne Existenzangst entscheiden, ob der finanzielle Nutzen im angemessenen Verhältnis zur Tätigkeit steht. Damit dann aber auch Tätigkeiten – die im gegenwärtigen Umfeld existenzgefärdend niedrig oder gar nicht entlohnt werden- erledigt werden, wird es zu einer finanziellen Aufwertung dieser Berufe und der ehrenamtlichen Tätigkeiten kommen. Beispielsweise in der Pflege: Ein Bereich, der zunehmend an Bedeutung gewinnt, sowohl demographisch als auch durch den bisherigen Stau an Nachwuchskräften, da durch die wahrgenommene Unattraktivität sich weniger Menschen als nötig für diesen Beruf entscheiden. Hier würden sich – mit einem BGE als finanzielle Grundlage – zum Beispiel die Gehalts – und Arbeitszeitverhandlungen gänzlich anders gestalten und somit diese Berufe attraktiver machen. Auch bereits ehrenamtlich Tätige erhielten dann eine finanzielle Anerkennung ihrer gesellschaftlich so wichtigen Arbeit – eine Aufwertung von Beruf und Ehrenamt, die das vorwegnimmt, was wir als Gesellschaft diesen bisher schuldig geblieben sind.

Modellversuch in Niedersachsen

Natürlich ist uns bewusst, dass all dies nur machbar ist, wenn den Annahmen konkrete Fakten zugrunde liegen. Die sich zum abgebrochenen Grundeinkommensexperiment in Finnland abzeichnenden Ergebnisse sind ein guter Anfang. Zu beweisen, dass es auch unter den hiesigen sozio-ökonomischen realistisch ist, haben wir in unserem letzten Landtagswahlprogramm einen konkreten Fahrplan festgelegt.

Wir streben Modellversuche an, die eine breite wissenschaftlich fundierte Basis für die Einschätzung der Auswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) bieten. Dazu sind zwei Regionen festzulegen, die in Sachen struktureller Arbeitslosigkeit, Armutsrisiko,Verschuldungsquote der öffentlichen Hand und weiterer im Beratungsprozess zu definierender Kriterien diametral verschieden sein, um eine Auswertung der Zahlungswirkung anhand der Extreme vornehmen zu können. Eine weitere Kontrollregion, die dem statistischen Durchschnitt entspricht, ist denkbar. In jedem der Gebiete sind wenigstens 1000 Personen zur Teilnahme aufgerufen. Die Teilnahme am Modellversuch ist für jeden Bürger selbstverständlich freiwillig. Das BGE ist ein steuerfreies Einkommen und an jeden Bürger zusätzlich zum Einkommen auszuzahlen. Sozialleistungen wie Kindergeld, Wohngeld, Grundsicherung im Alter und ALGII entfallen, jeder Teilnehmer erklärt sich dazu bereit. Um Ausfallzeiten bei der Rente zu vermeiden, sind entsprechende Anwartschaften aus dem BGE zu bedienen, ebenso die Beiträge zur Krankenversicherung. Das Projekt soll auf wenigstens fünf Jahre angelegt sein, die auszuzahlende Summe € 1000,- zzgl. Inflationsausgleich monatlich pro Einzelperson ab 18 Jahren bzw. € 500,- bis 18 Jahren nicht unterschreiten. Die Summe soll für einen bis zu 4-Personen-Haushalt € 2.500,- nicht überschreiten. Bei mehr als 4 Personen wird eine zusätzliche monatliche Summe von € 300,- pro Person vorgeschlagen. Sie steht jedem zu, der zu einem festzulegenden Stichtag mindestens seit sechs Monaten in den Anspruchsgebieten mit Erstwohnsitz gemeldet war bzw. in dieser Zeit dort geborenen wurde, und solange, wie im Anspruchsgebiet der einzige gemeldete Erstwohnsitz besteht. Zuziehende Bürger haben weiterhin Anspruch auf die allgemeinen Leistungen nach den Sozialgesetzen, wegziehende Bürger haben diesen Anspruch erneut. Uns ist klar, dass diese Ausgestaltung Bedingungen definiert. Für die Durchführung eines wissenschaftlichen Modellversuchs sind diese jedoch notwendig. Der Versuch endet vorzeitig bei der Einführung eines bundesweiten BGE. [3]

Quellen:
[1] http://www.zeitschriftlq.com/archiv_zlq/2009/1/lq-0901-01-was-wuerden-sie-tun-wenn-fuer-ihr-Einkommen.pdf
[2] https://www.zeit.de/arbeit/2018-11/lars-klingbeil-spd-generalsekretaer-grundeinkommen-arbeitnehmer-finanzen
{3] https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2017#Bedingungsloses_Grundeinkommen_und_Mindestlohn

Erstveröffentlichung unter https://digibge.wordpress.com/2018/11/12/bge-gesellschaftspolitischer-paradigmenwechsel/

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