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Piraten Niedersachsen begrüßen Urteil zur Einstellung HIV-infizierter Bewerber für den Polizeivorbereitungsdienst

Am heutigen 18.07.19 hatte die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover die Frage zu klären, ob ein Bewerber für den Vorbereitungsdienst bei der niedersächsischen Landespolizei zum gehobenen Polizeivollzugsdienst der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) gesundheitlich geeignet ist, wenn eine HIV-Infektion besteht. Im speziellen Fall ist aufgrund der medizinischen Behandlung eine Virenlast nicht mehr nachweisbar, Medikamente müssen weiterhin genommen werden. Der Kläger bewarb sich Ende Oktober 2016 für eine Einstellung als Polizeikommissar-Anwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die beklagte Polizeiakademie Niedersachsen lehnte seine Einstellung im Februar 2017 ab, weil er aufgrund seiner Erkrankung für den Polizeidienst untauglich sei. [1] Das Verwaltungsgericht widersprach dieser Haltung und bestätigte [1b] nun die Meinung des eingeschalteten Gutachters, der keine Untauglichkeitsgründe sah. Die Piratenpartei Niedersachsen begrüßt dieses Urteil.

Ein Sieg für die nach Aufklärung strebende Gesellschaft. Denn staatlicherseits HIV zu stigmatisieren ist wahrlich der falsche Weg, wenn man doch angeblich dafür eintritt, diese Erkrankung “aus der Tabu-Zone” holen zu wollen. [2] Dieses Urteil muss somit bundesweite Signalwirkung haben und in der zugelassenen Revisionsverhandlung am Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt werden,” so Thomas Ganskow, Vorsitzender der Piratenpartei Niedersachsen, der bei der heutigen Verhandlung anwesend war. “Zwar räumte die Vertreterin der Polizeiakademie nach der Urteilsverkündung ein, sie habe dieses so erwartet. Doch der Widerstand der dürfte Methode haben. Nachdem in den vergangenen Jahren die Polizeien des Bundes und der Länder unterschiedliche Verfahrensweisen im Umgang mit Beschäftigten mit einer HIV-Infektion hatten, haben die leitenden Polizeiärzte dieser Polizeien auf einer Tagung vereinbart, keine Menschen mit einer HIV-Infektion, auch unter der Nachweisgrenze, einzustellen. [3] Das ist diskriminierend und lässt außer Acht, dass eine Übertragung von HIV mittels Blut von Infizierten auf nicht-Infizierte im Arbeitsalltag auch eines Polizisten quasi nicht vorkommen kann [4] und bislang nicht in einem einzigen Fall weltweit nachgewiesen wurde.

Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass sich ein Polizeibeamter genau wie jeder andere Mensch im Laufe seines Lebens mit dem HIV-Virus infiziert.

Das wirft die Frage auf, wie mit Beamten umgegangen wird, bei denen eine HIV-Erkrankung während der Dienstzeit entsteht. Die Antwort mag überraschen: Es interessiert überhaupt nicht mehr. Denn im weiteren Dienstleben wird nie mehr danach gefragt“, stellt Ganskow fest. “Aber selbst wenn, es gibt jede Menge Bereiche, in denen keine Gefahr einer Infektion Anderer über das normale Lebensrisiko hinaus besteht. Weite Teile der Kriminalpolizei – und dazu befähigt die gewählte Laufbahn – fallen unter diese Kategorie. Man kann auch von vornherein Stellen für die Bekämpfung der so genannten Weiße-Kragen-Kriminalität oder im Bereich der Computerkriminalität für infizierte Bewerber vorsehen. Beides Bereiche, die dringend mehr Personal benötigen. Aber im Prinzip ist das gar nicht nötig. Denn selbst bei der Bundeswehr, wo das Übertragungsrisiko kaum niedriger sein dürfte als im Polizeidienst, ist auch für HIV-Infizierte der Dienst an der Waffe gestattet. [5]”

[1] https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/einstellung-als-polizeikommissar-anwarter-bei-hiv-infektion-178819.html
[1b] https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/polizei-muss-uber-die-bewerbung-eines-hiv-infizierten-neu-entscheiden-178935.html
[2] https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_amp_kontakt/presseinformationen/sozialministerin-cornelia-rundt-die-tabuzone-hiv-muss-durchbrochen-werden-118653.html
[3] https://www.velspol.de/index.php/90-velspol-news/337-diskriminierende-einstellungskriterien-bei-der-polizei
[4] https://www.hivandmore.de/hiv-informationen/uebertragung.shtml
[5] https://www.aidshilfe.de/meldung/menschen-hiv-duerfen-bundeswehr

Nachtrag des Links zum Urteil unter 1b

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