Bürgerrechte und Innenpolitik

Privatsphäre wahren, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung stärken

Wir PIRATEN setzen uns für einen starken Datenschutz und das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung ein. Dies umfasst nicht nur die sparsame Erhebung, zweckgebundene Verarbeitung und Nutzung sowie die eingeschränkte Weitergabe von personenbezogenen Daten, sondern ebenso die Stärkung der Rechte des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten zu bestimmen. Im Sinne des Prinzips der Informationssicherheit muss die Vertraulichkeit bei Übertragung und Zugriff sowie die Integrität der gespeicherten Daten gewährleistet sein.

Wir lehnen die verdachtsunabhängige Durchleuchtung der Bürger und den gläsernen Kunden ab. Im digitalen Zeitalter liegen immer mehr personenbezogene Informationen in elektronischer Form vor, werden automatisiert verarbeitet und verknüpft oder weitergegeben – auch über Länder und Kontinente hinweg und zwischen den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen. Ohne Wissen der Betroffenen kann die wachsende Datenflut automatisiert zu Persönlichkeitsprofilen zusammengefügt und im schlimmsten Fall gegen sie verwendet werden – z. B. durch das so genannte Kreditscoring oder die Erstellung von Surf- und Bewegungsprofilen. Damit auch in der Informationsgesellschaft die Privatsphäre gewahrt bleibt, streben wir die Umsetzung der folgenden Maßnahmen an:

Informationelle Selbstbestimmung stärken, Medienkompetenz fördern

Damit die effektive Anwendbarkeit des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 1, 7 und 8 der EU-Grundrechtscharta und den Äquivalenten in den Verfassungen der Mitgliedsstaaten auch in Zukunft sichergestellt ist, fordern wir ein europäisches Datenschutzrecht, welches die höchsten bestehenden europäischen und mitgliedsstaatlichen Schutzniveaus nicht nur bewahrt sondern ausbaut.

Der Gesetzgeber muss den Einzelnen in die Lage versetzen, sich der Möglichkeiten, Chancen und Risiken der Informationsverknüpfungen im Internet bewusst zu werden und selbstbestimmt zu entscheiden, welche Daten er frei gibt – z. B. in sozialen Netzwerkdiensten oder über Treue- bzw. Bonusprogramme. Der Bürger muss sich darauf verlassen können, dass Behörden und Unternehmen in der dem Grundrecht gebührenden Art und Weise, transparent und nachvollziehbar mit den personenbezogenen Daten umgehen und dass Verstöße und mangelnde Sorgfalt entsprechend sanktioniert werden. Der Einzelne muss einen durchsetzbaren und unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft, Korrektur, Sperrung oder Löschung der eigenen personenbezogenen Daten haben und über ungewollte Datenabflüsse aus Unternehmen und Behörden unverzüglich und lückenlos informiert werden. Um das bestehende Auskunftsrecht zu einer Mitteilungspflicht weiterzuentwickeln, fordern wir die Einführung eines Datenbriefes und die Verankerung desselben im Datenschutzrecht. Firmen, Behörden und Institutionen, die personenbezogene Daten verarbeiten, übermitteln oder speichern sollen dazu verpflichtet werden, die betroffenen Personen jährlich mit einem Datenbrief über die Art, den Zweck und – im Fall von Behörden und mit hoheitlichen Aufgaben beliehenen Institutionen – die rechtliche Grundlage der Speicherung zu informieren. Die Weitergabe von Daten an Dritte soll kommuniziert und begründet werden.

Um im Sinne der informationellen Selbstbestimmung eine echte Wahlfreiheit bei der Nutzung des Internets zu garantieren, müssen alle Produkte und Dienstleistungen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorgesehen oder geeignet sind, datenschutzfreundlich voreingestellt sein (Privacy-by-Default). Datenschutz soll darüber hinaus von Anfang an in die Entwicklung neuer Kommunikations- und Informationstechniken eingebaut werden (Privacy-by-Design).

Datenschutzbehörden stärken

Wir setzen uns für eine Stärkung der Selbstständigkeit und der Kontroll- bzw. Sanktionsbefugnisse der Datenschutzbeauftragten auf allen Politikebenen ein, um gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen die Durchsetzbarkeit der individuellen Datenschutzrechte zu verbessern, Missbrauch von personenbezogenen Daten zu verhindern und Schutzmaßnahmen vor Verlust oder Manipulationen sicherzustellen. Zu diesem Ziel soll die völlige Unabhängigkeit der Kontrollstellen entsprechend der EU-Datenschutzrichtlinie und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sichergestellt werden. Die Kontrollbehörden müssen entsprechend ihren Aufgaben ausgestattet werden, damit sie ihre Aufsichts- und Kontrollfunktion auch ausüben können. Für Unternehmen sowie öffentliche Stellen fordern wir darüber hinaus rechtlich anerkannte freiwillige Datenschutz- und Datensicherheitsprüfungen (Audits) sowie Zertifizierungen durch die unabhängigen Behörden.

Verantwortungsvollen Umgang mit Daten sicherstellen, Datenhandel eindämmen

Die Verwendung personenbezogener Daten für Adresshandel, Werbezwecke oder Markt- bzw. Meinungsforschung darf nur mit Einwilligung der Betroffenen möglich sein. Daher fordern wir die ersatzlose Abschaffung jeglicher privater Zugriffsprivilegien auf behördlich erhobene Daten. Das europäische Datenschutzrecht muss dem Rechnung tragen und einen zwingenden Einwilligungsvorbehalt beinhalten.

Verdachtsunabhängige Datenspeicherung verhindern

Wir lehnen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) von Telekommunikations-Verbindungsdaten grundsätzlich ab. Zweck und Mittel dieser Überwachungsmaßnahme stehen aus unserer Sicht nicht in einem ausgewogenen Verhältnis. Die anlasslose Speicherung ist ein weiterer Schritt in Richtung schrankenloser Telekommunikationsüberwachung und stellt die Bevölkerung unter Generalverdacht.

Das Bundesverfassungsgericht hat die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung bereits im März 2010 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. In vielen EU-Mitgliedsstaaten gab es ähnliche, teils erfolgreiche, Verfassungsklagen, etwa in Tschechien oder Rumänien. Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ist im Gange. Auch wenn das Urteil einer möglichen Neuregelung enge Grenzen setzt, lässt sich aus Sicht von uns PIRATEN keine Ausgestaltung der zu Grunde liegenden EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der Europäischen Grundrechtecharta sicherstellen würde. Auch eine Einführung durch die Hintertür lehnen wir ab.

Wir treten daher dafür ein, die Pläne zur Vorratsdatenspeicherung endgültig aufzugeben, die EU-VDS-Richtlinie ersatzlos abzuschaffen und, im Sinne des Schutzes der Privatsphäre der Bürger, bis dahin möglicherweise anfallende Strafzahlungen seitens der EU-Kommission in Kauf zu nehmen. Das Recht, die unverzügliche Löschung von Abrechnungsdaten verlangen zu können, muss wieder wirksam gelten. Das Recht auf anonyme Bezahlung im Internet und auf anonyme Kommunikation muss verteidigt werden.

Wir lehnen die Bestrebungen der EU zum Aufbau und zur Unterhaltung einer Fernverkehrsdatenspeicherung ab. Die verdachtsunabhängige Sammlung und Speicherung von Reisedaten sowie die Umkehr der Unschuldsvermutung sind nicht vereinbar mit unserer Vorstellung von einem freiheitlich-demokratischen Staatswesen.

Auch andere Formen der verdachtsunabhängigen Datenerfassung, wie z. B. die Hotelmeldepflicht oder das Nachfolgeprojekt des elektronischen Entgeltnachweis-Verfahrens ELENA, OMS (Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung), beurteilen wir PIRATEN kritisch. Wir lehnen die anlasslose Erfassung, Speicherung und den Abgleich biometrischer Daten aufgrund des hohen Missbrauchspotenzials ab. Grundsätzlich soll die Erhebung biometrischer Merkmale freiwillig erfolgen und durch unabhängige Stellen kontrolliert und bewertet werden. Der Aufbau zentraler Biometriedatenbanken für polizeiliche Zwecke oder die Versicherungswirtschaft muss unterbleiben. Ausweis- und Passdokumente müssen auch ohne biometrische Merkmale gültig sein – in- und außerhalb der EU.

Gegen Überwachungssoftware: Transparenz und Quellcode-Offenlegung

Wir PIRATEN sprechen uns deutlich gegen die Herstellung, Wartung, Betreuung und Erhaltung von Überwachungssoftware aus. Wir verurteilen den kommerziellen Handel mit Überwachungssoftware, einschließlich Dienstleistungen für Überwachungssoftware. Überwachungssoftware ist jede Software, die Dritten Zugang zu nicht-öffentlichen Daten, Kommunikationen und Aktivitäten eines Rechensystems verschaffen kann, ohne dass die eigentlichen Nutzer des Rechensystems darüber Kenntnis haben. Der Grund für diese Position ist, dass Überwachungssoftware sowohl in vielen EU-Staaten sowie weltweit eingesetzt wird, um Menschenrechte wie das Recht auf Privatsphäre auszuhebeln. Häufig werden die so erhaltenen privaten Daten genutzt, um Regimegegner zu verfolgen und sogar zu foltern, und um Bewegungen für mehr Demokratie zu bekämpfen.

Um aktiv gegen Überwachungssoftware vorzugehen, fordern wir eine gesetzliche Pflicht bei Herstellern und Dienstleistern von Überwachungssoftware, volle Transparenz über alle Produkte, und über alle Vertragspartner und Kunden, die Überwachungssoftware und Dienstleistungen nutzen, herzustellen. Des weiteren fordern wir die gesetzliche Pflicht zur Offenlegung des vollständigen Quellcodes von Überwachungssoftware. Die Offenlegung all dieser Informationen hat an die Öffentlichkeit zu geschehen, das bedeutet: nicht nur an ein parlamentarisches Kontrollgremium.

Europäische Datenschutz-Grundverordnung mit hohem Datenschutzniveau

Wir PIRATEN fordern einheitlich hohe Datenschutzstandards in ganz Europa. Die entstehende EU-Datenschutz-Grundverordnung darf nicht zu einer Absenkung des Datenschutzes führen, sondern muss die Rechte europäischer Bürger in allen europäischen Ländern stärken. Es muss Schluss sein damit, dass sich beispielsweise Facebook in Irland einer wirksamen Aufsicht und Kontrolle entziehen kann.

Der direkte Zugriff auf persönliche Daten und Live-Kommunikation europäischer Bürger im Internet durch amerikanische Geheimdienste zeigt deutlich, dass auch auf internationaler Ebene ein großer Handlungsbedarf hinsichtlich des Schutzes von personenbezogen Daten und damit der Privatsphäre der Bürger und ihrer freien Persönlichkeitsentfaltung besteht.

Wir setzen uns für einen europaweit einheitlichen Datenschutz ein, der mindestens das hohe Niveau des deutschen Datenschutzes erreicht.

Sicherheit in Freiheit

Sicherheit in Freiheit

Bewahrung und Ausbau unserer Bürger- und Freiheitsrechte sind für uns zentrale politische Herausforderungen. Die steigende Zahl von Überwachungsmaßnahmen unter Verweis auf den ‚internationalen Terrorismus‘ und andere ‚Bedrohungen‘ und der mangelnde Bestand solcher Gesetze vor den Gerichten belegen gravierenden Handlungsbedarf.

Privatsphäre jedes Menschen achten

Zur Bewahrung unseres historischen Erbes an Freiheitsrechten und zur Sicherung der Effektivität der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung treten wir dafür ein, dass eine staatliche Informationssammlung, Kontrolle und Überwachung künftig nur noch gezielt bei Personen erfolgt, die der Begehung oder Vorbereitung einer Straftat konkret verdächtig sind. Zum Schutz unserer offenen Gesellschaft und im Interesse einer effizienten Sicherheitspolitik wollen wir auf anlasslose, massenhafte, automatisierte Datenerhebungen, Datenabgleichungen und Datenspeicherungen verzichten. In einem freiheitlichen Europa ist eine derart breite Erfassung beliebiger unschuldiger Personen nicht hinnehmbar und schädlich.

Systematische Evaluierung bestehender Überwachungsbefugnisse und -programme

Ein angemessener Schutz vor Kriminalität ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Er ist nach unserer Überzeugung nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu gewährleisten. Um kluge Sicherheitsmaßnahmen fördern und schädliche Maßnahmen beenden zu können, wollen wir, dass die Europäische Grundrechteagentur alle bestehenden europäischen Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht (systematische Evaluierung). Die Europäische Grundrechteagentur wollen wir so ausstatten, dass sie diese Aufgabe erfüllen kann.

Exzessive Überwachung aufheben

Unnötige und exzessive Überwachungsmaßnahmen der EU wollen wir wieder aufheben, darunter

  • die verdachtslose, flächendeckende Vorratsspeicherung aller Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindungen
  • die Aufnahme biometrischer Merkmale in Reisepässe und Visa sowie von Asylsuchenden
  • die Übermittlung von Fluggast- und Zahlungsverkehrsdaten an Drittstaaten wie die USA sowie allgemein die Auslieferung von Personendaten an Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz
  • die zwangsweise Einführung digitaler Verbrauchserfassungsgeräte („Smart Meter“) ohne Wahlrecht der Betroffenen
  • die verschärfte Überwachung der Außengrenzen („Eurosur“)
  • den grenzüberschreitenden Zugriff auf Polizeidaten („Verfügbarkeitsprinzip“) ohne einen starken und wirksamen europäischen Daten- und Grundrechtsschutz.

Neue Überwachungspläne stoppen

Wir wollen den fortschreitenden Abbau der Bürgerrechte aufhalten, der seit 2001 dramatische Ausmaße angenommen hat. Wir treten für ein Moratorium für weitere Eingriffe in unsere Menschenrechte im Namen der inneren Sicherheit ein, solange nicht die systematische Überprüfung der bestehenden Befugnisse abgeschlossen ist. Zur Gewährleistung unserer Sicherheit brauchen wir keine neuen Gesetze; die vorhandenen Gesetze reichen aus.

Insbesondere lehnen wir ab

  • die Einführung einer elektronischen Flugpassagierakte („EU PNR“)
  • die elektronische Erfassung aller Personen aus Nicht-EU-Staaten, die nach Europa ein- und ausreisen, und die Einführung eines Genehmigungssystems für visumsbefreite Personen (z.B. „smart borders“, EURODAC)
  • die automatisierte Profilerstellung von Personen, um sie in Risikoklassen einzuteilen („Profiling“), oder eine sonstige Massendatenanalyse
  • eine systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs oder Einschränkungen des identifizierungsfreien Zahlungsverkehrs mit Bargeld oder elektronischem Bargeld
  • ein EU-US-Datenabkommen auf der Grundlage des vollkommen unzureichenden Mandats des Europäischen Rates.

Grundrechts-TÜV für neue Sicherheitsmaßnahmen

Wir wollen, dass die Europäische Kommission und der Rat künftig jeden Vorschlag für neue Sicherheitsmaßnahmen noch im Entwurfsstadium von der Europäischen Grundrechteagentur auf seine Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten, seine Wirksamkeit, seine Kosten, seine schädlichen Nebenwirkungen und auf Alternativen begutachten lassen. Nur durch einen solchen „Gesetzes-TÜV“ kann der fortschreitenden Erosion unserer Grundrechte und dem Fehleinsatz von Sicherheitsressourcen wirksam entgegen gewirkt werden.

Sicherheitsforschung demokratisieren

Die europäische Sicherheitsforschung aus Steuergeldern wollen wir demokratisieren und an den Bedürfnissen und Rechten der Bürgerinnen und Bürger ausrichten. In beratenden Gremien wie dem Europäischen Forum für Sicherheitsforschung und Innovation (ESRIF) sollen künftig neben Verwaltungs- und Industrievertretern in gleicher Zahl auch Volksvertreter sämtlicher Fraktionen, Kriminologen, Opferverbände und Nichtregierungsorganisationen zum Schutz der Freiheitsrechte und Privatsphäre vertreten sein. Eine Entscheidung über die Ausschreibung eines Projekts soll erst getroffen werden, wenn eine öffentliche Untersuchung der Europäischen Grundrechtsagentur über die Auswirkungen des jeweiligen Forschungsziels auf unsere Grundrechte (impact assessment) vorliegt.

Die Entwicklung von Technologien zur verstärkten Überwachung, Erfassung und Kontrolle von Bürgerinnen und Bürgern lehnen wir ab. Stattdessen muss die Sicherheitsforschung auf sämtliche Optionen zur Kriminal- und Unglücksverhütung erstreckt werden und eine unabhängige Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen und Alternativen zu den einzelnen Vorschlägen zum Gegenstand haben. Weil auch die gefühlte Sicherheit eine wichtige Voraussetzung für unser Wohlbefinden ist, wollen wir zudem erforschen lassen, wie das öffentliche Sicherheitsbewusstsein gestärkt und wie verzerrten Einschätzungen und Darstellungen der Sicherheitslage entgegen gewirkt werden kann.

Keine öffentlichen Gelder für grundrechtsgefährdende Sicherheitsprojekte

Wir sprechen uns grundsätzlich für Forschungsförderung durch die Europäische Union aus. Jedoch darf diese Förderung nicht als Quersubvention einer Sicherheits- und Rüstungsindustrie missbraucht werden, deren Geschäftsmodell immer weiter entwickelte Technologien zur verdachtsunabhängigen Überwachung sind. Die häufige Beteiligung von Behörden an Überwachungs- und Zensurprojekten wie INDECT oder CleanIT belegt den Willen zur Anwendung dieser Technologien und macht derartige Projekte faktisch zum öffentlich finanzierten Grundrechteabbau. Deswegen setzen sich die PIRATEN dafür ein, dass die EU künftig keine grundrechtlich problematische Sicherheitsforschung mehr fördert.

Open Data stärken

Offene Verwaltungsdaten (außer dem Datenschutz und der Sicherheit unterliegenden Daten) müssen auch auf der EU-Ebene stärker als bisher gefördert werden. Wie setzen uns dafür ein, eine EU-Agenda zu offenen Daten ähnlich wie der Open Data Agenda des Landes Berlin zu schaffen. Auch in der EU gilt: Gebt die Daten frei (und säubert sie von persönlichen Daten). Unsere Definition von Open Data folgt der „Open Definition“: frei zugänglich, beliebig nutzbar und verteilbar, und ausgerichtet auf eine voll umfängliche Teilhabe und Transparenz. Neben der Schaffung von Anreizen von mehr offenen Daten streben wir ein EU-Informationsfreiheitsgesetz mit niedrigeren Hürden an, das insbesondere die kritischen Aspekte der bisherigen EU-Regelung (Definition von „Dokument“, Einspruchsfristen) beseitigt.

Politische Transparenz und Antikorruption, organisierte Kriminalität und deren Bekämpfung

Korruption im Wirtschaftsleben offenlegen und wirksam bekämpfen

Wir PIRATEN setzen sich uns auf europäischer Ebene für gesetzliche Grundlagen zur systematischen Korruptionsprävention und -verfolgung ein. Bestechung und Vorteilsnahme mindern das volkswirtschaftliche Wohlstandsniveau und führen jedes Jahr zu hohen materiellen und immateriellen Schäden – für die letztendlich die Steuerzahler und Verbraucher aufkommen.

Einflussnahme auf politische Entscheidungen offenlegen

Wir fordern die Offenlegung der Einflussnahme von Interessenverbänden und Lobbyisten auf politische Entscheidungen, um den demokratischen Prozess zu schützen und die Grundlagen von Entscheidungen transparent zu machen.

Einrichtung eines verpflichtenden Lobbyregisters auf allen europäischen Ebenen

Wir erkennen die Konsultation von Interessenvertretern – zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Umweltschutz-, Bürgerrechts- und Unternehmensverbänden – als integralen Bestandteil des politischen Willensbildungsprozesses der Gesellschaft an – solange dieser Austausch hinreichend offen und transparent ist. Die überproportionale Einflussnahme einzelner Gruppen durch die Verlagerung der politischen Willensbildung in informelle Beziehungsnetzwerke außerhalb des formalen Gesetzgebungsprozesses lehnen wir ab.

Wir fordern ein verbindliches Lobbyregister für die Institutionen der Europäischen Union (EU), in das sich Interessenvertreter und Interessenvertretungen verpflichtend eintragen müssen, um die Möglichkeit zu bekommen, bei Gesetzesvorhaben durch das Europäische Parlament angehört zu werden. Dieses Register muss regelmäßig von autorisierten, unabhängigen Stellen überprüft werden.

Erweiterung und Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung

Wir fordern ein wirksames Vorgehen gegen Abgeordnetenbestechung, um die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) schnellstmöglich umzusetzen.

Einführung von Karenzzeiten für Spitzenpolitiker

Wir lehnen es ab, dass ausgeschiedene Spitzenpolitiker im Bereich ihrer ehemaligen Zuständigkeiten kurzfristig Tätigkeiten der politischen Interessenvertretung für Unternehmen und Verbände übernehmen. Damit Mandatsträger und Regierungsbeamte weniger Anreiz haben, ihr politisches Handeln von den Interessen möglicher zukünftiger Arbeitgeber abhängig zu machen, fordern wir PIRATEN die Einführung von Sperrfristen (sogenannter „Karenzzeiten“) für Mitglieder der Europäischen Institutionen und leitende EU-Beamte, sofern dem kein höherrangiges Recht entgegensteht. Sperrfristen müssen für die Politikfelder gelten, für die Entscheidungsträger in ihrer bisherigen politischen Funktion zuständig waren und bei denen es Zusammenhänge zwischen den im Amt getroffenen Entscheidungen und der nach dem Ausscheiden beabsichtigten Tätigkeit geben könnte.

Whistleblower in der öffentlichen Verwaltung und im privaten Sektor gesetzlich schützen

Wir PIRATEN setzen sich uns für allgemeine, in allen Mitgliedsstaaten gültige und umfassende gesetzliche Regelungen zum Schutz von Personen ein, die Fälle von Korruption, Insiderhandel oder Ethikverstößen öffentlich machen (sogenannte „Whistleblower“). Das von Deutschland bereits unterzeichnete Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates muss inkl. des Zusatzabkommens ratifiziert und umgesetzt sowie Hinweisgeber im privaten Sektor durch eine gesetzliche Regelung geschützt werden. Im öffentlichen Sektor muss der im Beamtenrecht verankerte Schutz von Hinweisgebern auf Angestellte ausgeweitet werden. Der Gesetzgeber soll darüber hinaus Unternehmen und öffentliche Stellen verpflichten, Hinweisgebersysteme einzurichten, um einen vertraulichen Kommunikationskanal zur Meldung von Straftaten und Ethikverstößen zu öffnen.

Europäische Asylpolitik

Europäische Asylpolitik

Zuflucht vor politischer Verfolgung und den Folgen von Krieg und Bürgerkrieg zu gewähren gehört zu den elementaren Verpflichtungen des Völkerrechts. Diese Pflicht ist eine europäische Gemeinschaftsaufgabe, für die wir PIRATEN uns einsetzen.

Ausweitung der Asylgründe

Menschen, die vor Diskriminierung, der Verfolgung aufgrund ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität beziehungsweise Orientierung, vor Klima- und Umweltkatastrophen, aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Gruppe oder wegen der Existenzbedrohung durch Armut und Hunger geflohen sind, müssen ebenfalls als asylberechtigt anerkannt werden. Auch diese Fluchtgründe sind mittelbar oder unmittelbar Folge politischer Entscheidungen. Eine Hierarchisierung von Fluchtgründen lehnen wir ab. Außerdem lehnen wir pauschale Kategorisierungen von Staaten als „sichere Herkunftsländer“ ab. Schutzsuchende haben ein Recht auf individuelle Prüfung ihrer Situation.

Europas Grenzen zu Brücken statt zu Mauern machen

Wir PIRATEN wollen die europäische Flüchtlings- und Asylpolitik einer grundlegenden Neuausrichtung unterziehen. Eine „Festung Europa“ ist nicht hinnehmbar. Die europäische Flüchtlings- und Asylpolitik muss auf der Achtung der Menschenrechte beruhen und die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention sowie der UN-Kinderrechtskonvention respektieren. Alle Mitgliedstaaten müssen gemäß ihren Kapazitäten Flüchtlinge und Asylsuchende aufnehmen. Eine von Solidarität geprägte europäische Flüchtlings- und Asylpolitik darf einzelne Mitgliedstaaten nicht mit dem finanziellen, logistischen und administrativen Aufwand alleine lassen. Statt die Abriegelung Europas weiter voranzutreiben, muss die EU Maßnahmen zur sicheren Grenzüberquerung von flüchtenden Menschen, besonders auf den Meeren vor Europa, treffen, um diesen die Möglichkeit zu geben, einen Antrag auf Asyl zu stellen.

Abschaffung von Frontex

Die völkerrechtswidrigen Praktiken der EU-Grenzschutzagentur Frontex sind Ausdruck einer menschenverachtenden Ausgrenzungspolitik der Europäischen Union. Wir PIRATEN fordern daher die Abschaffung von Frontex.

Ablehnung der Drittstaatenregelung

Die Drittstaatenregelung und deren Konkretisierung in der „Dublin II“-Verordnung lehnen wir ab. Durch diese Regelung drücken sich zentral gelegene Staaten wie Deutschland vor der Verantwortung den Schutzsuchenden gegenüber. Jedem Menschen muss das Recht auf freie Wahl seines Aufenthaltsortes gewährt werden. Daraus resultiert auch, dass jedem Menschen die Möglichkeit gegeben werden muss, in dem Land seiner Wahl Asyl zu beantragen. Die bevormundende und entwürdigende Verschiebungspraxis der EU lehnen wir ab. Alle Staaten der EU sollten Geflüchtete aufnehmen und andere Mitgliedstaaten dabei unterstützen.

Ablehnung der Inhaftierung von Asylsuchenden

Wir kritisieren die momentane Praxis, immer neue Straftatbestände und Inhaftierungsgründe zu konstruieren, um Schutzsuchende in Haft zu nehmen. Wir lehnen generell die Inhaftierung von Asylsuchenden ab. Flucht und die Möglichkeit auf Stellung eines Asylantrages sind ein Grundrecht. Wir wenden uns auch gegen Schnellverfahren an Landesgrenzen und auf Flughäfen.

Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention

Im Umgang mit minderjährigen Geflüchteten müssen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention gebracht werden. Die Abschiebung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ist nicht hinnehmbar. Kindern und Jugendlichen, die geflüchtet sind, muss der Schutz und die Unterstützung zuteilwerden, die alle Kinder in den europäischen Staaten genießen. Dazu gehört insbesondere der Zugang zu Bildung.

Perspektiven für Menschen ohne Aufenthaltsstatus

Die Europäische Union soll eine Initiative anregen, Menschen ohne Papiere eine Perspektive für einen rechtsmäßigen Aufenthalt und damit ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Abschiebungen sind den Mitgliedsstaaten zu untersagen und ebenso, konsequenterweise, die Abschiebehaft.

Recht auf ein menschenwürdiges Leben

Menschen, die in Europa Zuflucht suchen, haben das Recht auf ein menschenwürdiges Leben, auf Bewegungsfreiheit und die Teilhabe an der Arbeitswelt, an Bildung und Kultur. Das gilt bereits, wenn die Gründe der Flucht noch nicht anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn eine Rückkehr in das Herkunftsland nicht möglich ist. Wir wenden uns insbesondere gegen eine Begrenzung der Bewegungsfreiheit (Residenzpflicht) für Asylsuchende in den europäischen Staaten. Zwischen den Mitgliedstaaten der EU soll es eine Angleichung der Standards für die Anerkennung, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden und Geflüchteten auf einen deutlich humaneren Standard geben. Es bedarf aktiven politischen Handelns um Rassismus und Feindlichkeit gegenüber Schutzsuchenden europaweit entgegenzutreten. Aus unserem Verständnis einer offenen, freien, solidarischen, demokratischen und inklusiven Gesellschaft heraus lehnen wir eine Art des Umgangs mit Geflüchteten ab, die Menschen- und Grundrechte missachtet.

Keine Drohnen gegen Menschen

Bewaffnete Drohnen lehnen wir PIRATEN grundsätzlich ab, da deren Einsatz geeignet ist, Hemmschwellen zu Militäreinsätzen und Gewaltanwendungen noch weiter zu senken. Drohen dürfen aber auch nicht unbewaffnet zur anlasslosen Ausspähung von Zivilpersonen eingesetzt werden. Wir wenden uns ausdrücklich gegen die aktuellen Bestrebungen zum Drohneneinsatz durch FRONTEX gegen Flüchtende an den Außengrenzen der EU und den Aufbau von drohnengestützten oder -unterstützten Überwachungsstrukturen im Inneren. Polizeiliche Drohneneinsätze kommen nur als gezielte Einzelmaßnahme bei konkreter Gefahr für Leib und Leben in Frage. Sie müssen unter einem Richtervorbehalt stehen und ausführlich begründet werden. Den Einsatz von Drohnen z.B. im wissenschaftlichen Bereich oder im Rettungswesen begrüßen wir PIRATEN hingegen ausdrücklich. Dafür muss ein förderlicher rechtlicher Rahmen geschaffen werden, der gleichzeitig den Missbrauch der Technologie und der so gewonnenen Daten nachhaltig verhindert.

EU-weite Abschaffung der Zeitumstellung

Die PIRATEN wollen die Zeitumstellung in der Europäischen Union abschaffen. Die nach der Abschaffung gültige Zeit soll durch ein Referendum ermittelt werden. Die Zeitumstellung hat keine Vorteile, sondern bringt lediglich Nachteile und mittleren bis hohen Umstellungsaufwand mit sich. Beibehalten wird sie nur noch wegen einer einheitlichen Umstellung innerhalb der EU, was sich allerdings auch durch eine Abschaffung erreichen ließe.

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