Gesundheitspolitik

Gesundheitspolitik

( Freiheit bedeutet auch, bis ins hohe Alter ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Alte Menschen sind dazu oft auf die Solidarität der – noch – jüngeren angewiesen. Deshalb wollen wir, die PIRATEN Niedersachsen, dass auch künftig Gesunde für Kranke, Arbeitende für Arbeitslose, Junge für Alte und Alte für Junge eintreten. Nur eine solidarische Gesellschaft  kann Freiheit und Selbstbestimmung für jeden ermöglichen.)

Das Gesundheitswesen ist für uns eine Solidaraufgabe und kein Geschäftsmodell. Geburtshilfe, Krankenversorgung, Verbraucherschutz, Polizei oder Feuerwehr – viele öffentliche Aufgaben können nicht kostendeckend erbracht werden und sind trotzdem oder gerade deshalb Eckpfeiler staatlicher Grundsicherung. Der Staat bekommt unserer Meinung nach genau hierfür unsere Steuern.

Rekommunalisierung und verbesserte Finanzierung von Krankenhäusern

(Rekommunalisierung: Als “Rekommunalisierung” bezeichnet man die Rückführung privatisierter Infrastrukturen in die Hand der Landkreise und Städte. Die Krankenversorgung und der Betrieb von Krankenhäusern waren lange Zeit Aufgaben, die bei den Landkreisen, Kommunen und gemeinnützigen, privaten Trägern (z. B. Kirchen, Stiftungen, Vereinen) mit finanzieller Unterstützung des Landes lagen. Krankenbetreuung war und ist ein marktwirtschaftliches Verlustgeschäft – zumindest dann, wenn tarifliche Löhne gezahlt werden und ein öffentliches Bau- und Betriebsmanagement finanziert werden muss. Gegen Ende des letzten Jahrhunderts begannen daher Länder und Kreise, die Zahl der eigenen  Krankenhausplätze (sogenannte Krankenhausbetten) abzubauen – ersatzlos oder indem man sie privatisierte, also kommerzielle Träger (Firmen) die Krankenhäuser übernahmen. Diese Firmen versprachen sich Gewinne aus einer Krankenbetreuung, wenn sie Tarife frei aushandeln und ohne öffentliche Aufsicht nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten arbeiten könnten. Dass dies nicht in jedem Fall erfolgreich war, belegen die Fälle, in denen privatisierte Krankenhäuser letztlich geschlossen wurden oder nur mit Hilfen aus der öffentlichen Hand erhalten werden konnten.)

Wohnortnahe Krankenversorgung in Krankenhäusern mit öffentlichen und gemeinnützigen Trägern

Niedersachsen ist ein Flächenland. Wir wollen trotzdem überall in Niedersachsen eine ausreichende Zahl wohnortnaher Krankenhausbetten zur Verfügung stellen. Medizinische Versorgung auf höchstem, technischem Niveau darf keine Frage des Wohnorts oder der Wirtschaftlichkeit sein – Krankenversorgung ist Teil der staatlichen Daseinsfürsorge.

Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass sich private, kommerzielle Krankenhausträger auf die gewinnträchtigeren, städtischen Standorte konzentrieren. Viele Krankenhäuser in kommunaler Hand oder gemeinnütziger Trägerschaft, vor allem auf dem Land, wurden geschlossen und Bettenzahlen in der Fläche abgebaut.

(G  Bettenzahlen: Die medizinische Versorgung im stationären Bereich wird allgemein als Zahl der Krankenhausbetten im Verhältnis zur Einwohnerzahl beschrieben. Niedersachsen gehört zu den Bundesländern mit der niedrigsten Krankenhausbettenzahl je Einwohner.)

Um Verluste in der Fläche im Sinne einer Art Finanzausgleich zwischen den Standorten ausgleichen zu können, wollen wir auch die Standorte in Ballungsgebieten und Mittelzentren wieder in öffentliche bzw. gemeinnützige Hand bringen und die Krankenhausversorgung in Niedersachsen flächendeckend rekommunalisieren.

Wir wissen, dass dies eine große Aufgabe wird – die niedersächsische Krankenhausgesellschaft beziffert allein den aktuellen Investitionsbedarf auf eine Milliarde Euro. Wir wissen aber auch, dass jetzt gehandelt werden muss, um die Kosten nicht noch weiter ansteigen zu lassen und eine drohende Monopolbildung bei den privaten Trägern abzuwenden.

Wieder flächendeckende Geburtshilfe

Zusätzlich wollen wir dafür sorgen, dass eine wohnortnahe Geburtshilfe wieder flächendeckend möglich ist, weil wir auch die Geburtshilfe als Teil der elementaren Daseinsvorsorge und als staatliche Aufgabe für Sie als Bürger ansehen. Durch eine Anpassung der Förderrichtlinien sollen die Krankenhäuser in Niedersachsen wieder eigene geburtshilfliche Abteilungen in öffentlichen Krankenhäusern bereitstellen können. Denn den Abbau von diesen Abteilungen und ihre Konzentration auf einzelne Standorte führen zu unzumutbaren und teilweise kritischen Situationen für werdende Mütter und deren Nachwuchs.

(Hintergrund: Inzwischen gibt es eine Reihe von Landkreisen in Niedersachsen ohne eigene geburtshilfliche Abteilungen. Wir sehen diese Entwicklung mit Sorge.)

Ausbau des Bestandes von Babyklappen

Geboren um zu leben. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich sich für den Erhalt und Ausbau des Bestandes an sogenannten “Babyklappen“ ein. Sie ermöglichen eine wirklich anonyme Geburt und reduzieren mögliche Kindstötungen bzw. das Aussetzen von Kindern an anderen Orten. Wir streben eine gesetzliche Regelung an, die eine Babyklappe in jedem  Geburts- und Krankenhaus mit Geburtsstation in Niedersachsen vorsieht. Vier davon in ganz Niedersachsen sind definitiv zu wenig. Zudem bleibt die Möglichkeit, sich umzuentscheiden und das Kind wieder zurückzuholen. Auch entfällt  die nach § 219 StGB notwendige Beratung. 

Screening im Gesundheitswesen

Vorsorge ist besser als Nachsorge! Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die stärkere Nutzung wissenschaftlich anerkannter Vorsorgeuntersuchungen als bisher ein. So wollen wir die Hygienevorschriften erweitern, dass ein Test auf multiresistente Keime bei planbaren Krankenhausaufenthalten bereits im Vorfeld zu erfolgen hat. Alle anderen Patienten sollen prinzipiell bei Beginn ihres  Krankenhausaufenthaltes auf MRSA und andere multiresistente Keime untersucht werden.

Rettungsdienste und Erste Hilfe

Absenkung der Hilfsfrist

Die Hilfsfrist bezeichnet die Zeit zwischen Alarmierung und Eintreffen der ersten Hilfskräfte, zumeist Notarztwagenbesatzungen. Die bisherigen Regelungen haben ihre Grundlage im Jahr 1993. Nach knapp 25 Jahren ist es an der Zeit, in einer immer älter und damit auch für die Inanspruchnahme von Rettungsdiensten anfälligeren Gesellschaft, über eine Verkürzung der Hilfsfrist nachzudenken. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die bisherigen Regelungen für 95% der Einsatzfälle innerhalb von 15 Minuten am Einsatzort zu sein auf 12 Minuten zu senken. Die Kosten sind von allen Krankenkassen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung zu übernehmen.

Mindeststandards für die Ausstattung des Rettungsdienstes

Wir setzen uns für das Festschreiben hoher und verbindlicher Mindeststandards für die technische und personelle Ausstattung im Rettungsdienst und Krankentransport im niedersächsischen Rettungsdienstgesetz ein. Die unabhängig zu ermittelnden Mindeststandards müssen dabei regelmäßig an aktuelle, medizinische Standards angepasst werden. Das Ziel ist, eine optimale Versorgung von Patienten und Hilfebedürftigen zu gewährleisten.

Defibrillatoren in Polizeifahrzeugen 

Schnelle Hilfe rettet Leben. Die Piratenpartei setzt sich für die Ausstattung sämtlicher Funkstreifenwagen der Polizei mit halbautomatischen Defibrillatoren für die Laienanwendung (sogenannte  AED) ein. Die Polizisten können dann bis zum Eintreffen des  Rettungsdienstes bereits unterstützte lebensrettende Reanimationsmaßnahmen durchführen. Es ist sicherzustellen, dass alle im Streifendienst aktiven Polizeibeamten regelmäßig in erweiterter Erster Hilfe geschult werden.

Erste Hilfe

Aber nicht nur die professionelle Erstversorgung muss verbessert werden, sondern auch die Kenntnisse über die Erste Hilfe, damit wir alle in Notsituationen richtig reagieren können. Aus diesem Grund wollen wir die Finanzierung von Erste-Hilfe-Lehrgängen reformieren und die Kurse attraktiver gestalten. Erste Hilfe an Mitmenschen in Notsituationen darf  weder an mangelnden Kenntnissen Hilfeleistender noch an finanziellen Aspekten der Ausbildung zur Ersten Hilfe scheitern. Wir halten es zudem für sinnvoll, schon vor Erwerb des Führerscheins mit den Grundkenntnissen der Ersten Hilfe vertraut zu sein. Daher streben wir deren altersgerechte Ausbildung als integralen Bestandteil der allgemeinen Schulbildung an

(Hintergrund: Die Pflicht, Erste Hilfe zu leisten, gehört zu den Bürgerpflichten und leitet sich in Deutschland aus dem StGB §323c ab, nach dem die “Unterlassene Hilfeleistung” unter Strafe steht. Eine Verpflichtung, die Grundlagen der Ersten Hilfe zu erlernen, besteht jedoch nur im Zusammenhang mit dem Erwerb des Führerscheins und den damit verbundenen “Lebensrettenden Sofortmaßnahmen”.)

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