Staat und Religion

Staat und Religion

(Wir, die PIRATEN Niedersachsen, achten die religiösen Überzeugungen jedes Bürgers. Wir sind der festen Meinung, dass sie ein essenzieller  Bestandteil der Privatsphäre sind. Daher lehnen wir jegliche Einflussnahme, Förderung oder Behinderung von staatlicher Seite ab.)

Trennung von Staat und Religion

Eine bevorzugte Behandlung einzelner religiöser Gemeinschaften durch den Staat wird der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Vielfalt Deutschlands nicht gerecht. Eine solche Bevorzugung verstößt darüber hinaus gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes (Art. 3 GG). Wir setzen uns für einen weltanschaulich neutralen Staat ein und streben eine strikte Trennung von staatlichen und kirchlichen Angelegenheiten an.

Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Es gehört für uns zu den Pflichten eines Staatswesens diese Freiheiten zu garantieren. Dabei verstehen wir unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Obwohl unsere Verfassung allen Bürgern die Religionsfreiheit garantiert, ist eine staatliche Bevorzugung der traditionellen christlichen Kirchen zu erkennen.

Aus all diesen Gründen haben wir einige konkrete Forderungen aufgestellt. Dabei ist es uns wichtig, dass wir keine gegenseitigen Feindbilder aufbauen. Wir suchen den Dialog mit den Religionen und fordern den Dialog der Religionen untereinander. Unsere Forderungen sind grundsätzlicher Art, die Inhalte der Glaubenslehren spielen bei unseren Überlegungen keine Rolle.

Überprüfung der Staatskirchenverträge

Wir wollen, dass überprüft werden soll, wie die Staatkirchenverträge, sowohl das katholische Konkordat und Konventionen als auch den evangelischen Kirchenvertrage, gekündigt werden können.. Folgerichtig lehnen wir sämtliche staatlichen Leistungen an die Kirchen ab. Es ist auch nicht einzusehen, dass der Staat die Mitgliedsbeiträge der Kirchen in Form der Kirchensteuer einzieht oder dass zu diesem Zwecke die Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen erfasst wird. Dies sind Aufgaben der Kirchen selbst. Auch sind nicht in besagten Verträgen benannte Sonderregelungen wie die Befreiung von Verwaltungs- oder Gerichtsgebühren aufzuheben.

Kirchliche Sozialeinrichtungen

Sinnvolle kulturelle und soziale Aktivitäten der Kirchen sollen weiterhin nach den gleichen Grundsätzen aller anderen gesellschaftlichen Gruppierungen gefördert werden. Jedoch lehnen wir es ab, Veranstaltungen von missionarischem Charakter finanziell oder anderweitig zu unterstützen. 

Religiöse Bildung und Kultur

Im Bildungsbereich fordern wir, dass die traditionell theologischen Fakultäten an staatlichen Universitäten in religionswissenschaftliche Fakultäten umgestaltet werden. Die Kirchen- und Glaubensbindung dieser Institutionen widersprechen der Freiheit der Wissenschaft. Wenn an Schulen ein Unterricht über die vielfältigen religiösen Überzeugungen (z.B. Ethikunterricht) angeboten wird, muss dieser allen Schülern und Schülerinnen offen stehen. Religionsunterricht nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften darf nicht zwingend angeboten werden.
In öffentlichen Schulen dürfen, wie in allen anderen öffentlichen Institutionen, keine sakralen Symbole zur Schau gestellt werden. Die öffentlich-rechtlichen Medien dürfen keine der Religionsgemeinschaften bevorzugen, wie dies heute z. B. durch die Besetzung der Rundfunkräte oder in den Programmen geschieht.

Abschaffung von Sonderregeln im Feiertagsgesetz

An den so genannten “stillen Tagen“, vor allem am Karfreitag, sind fast alle Veranstaltungen untersagt, die über den diesen Feiertagen entsprechenden “ernsten Charakter” hinausgehen. Dies betrifft Sportveranstaltungen, Theateraufführungen, Volksfeste, musikalische Darbietungen, Filmvorführungen sowie weitere Freizeitangebote und gesellschaftliche Bereiche. Dies sehen wir als einen unnötigen Eingriff in die persönliche Freiheit.

Wir wollen, dass der Staat hier die Freiheit des Einzelnen achtet. Daher setzen wir uns dafür ein, das Feiertagsgesetz zu ändern und diese Regelungen abzuschaffen. Wer seinem Glauben nachkommen möchte, kann dieses tun, darf aber keinen anderen Menschen dadurch einschränken.

Keine Friedhofspflicht für die Asche Verstorbener

Ebenfalls als nicht mehr zeitgemäß sehen wir die Friedhofspflicht für die Asche Verstorbener, wie sie im Niedersächsischen Bestattungsgesetz vorgeschrieben ist. Die Asche eines Verstorbenen soll nach dessen Anweisungen behandelt werden. Fehlen solche Anweisungen, dann sollte die Asche entsprechend den Wünschen der Personen behandelt werden, die für die Bestattung sorgen.

Kostenfreier Kirchenaustritt

Jeder  Mensch sollte unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft selbst bestimmen können. In Niedersachsen werden derzeit 25 Euro für einen Kirchenaustritt verlangt. Wir möchten, dass der Austritt und ein Wechsel zwischen  Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften kostenfrei ist. 

Arbeitsrecht

Schlussendlich wollen wir selbstverständlich, dass auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in kirchlichen Einrichtungen ohne Ausnahme das allgemeine Arbeits- und Sozialrecht gilt.

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