Wirtschaft und Finanzen

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, fordern eine ökologische und an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtete Wirtschaftspolitik. Steuer- und Leistungsgerechtigkeit sind die Grundlagen unserer Finanzpolitik. Nur wenn sich jeder entsprechend seiner Leistungsfähigkeit an den gesamtstaatlichen und gesamtgesellschaftlichen Aufgaben beteiligt, kann das sozialstaatliche System überleben.

Die Finanzverwaltung muss sicherstellen, dass alle Menschen und Unternehmen ihren Anteil an der Steuerlast tragen. Eine gerechte und effiziente Steuererhebung und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung erfordert, dass die Finanzämter über entsprechende personelle und sachliche Mittel verfügen.

Auch setzen wir uns für fairen Wettbewerb, für die Förderung von Innovationen sowie gegen privatwirtschaftliche Monopole und übermäßige staatliche Regulierung der Unternehmen ein.

Verantwortungsvolle Investitionen

Divestment im Norden – Geld raus aus nicht nachhaltiger Wirtschaft

Wir, die PIRATEN Niedersachsen, setzen uns für die ethisch-nachhaltige Anlage öffentlicher Gelder ein. Wir wollen ausschließen, dass Vermögen des Landes, seiner Unternehmen und Stiftungen sowie öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Anstalten in Aktien, Anleihen oder Beteiligungen von und an Unternehmen investiert werden, die – der Produktion und dem Handel mit Öl, Gas, Kohle und Atomenergie zuzuordnen sind, – der Rüstungs- und Überwachungsindustrie angehören, – die nachweislich umweltschädliche oder unter nicht mit den Menschenrechten in Einklang zu bringende Produkte herstellen oder vertreiben, – die durch sonstige ethisch nicht akzeptable Verhaltensweisen auffallen.

Dazu sollen die klassischen Anlageziele der Sicherheit, Liquidität und Rendite verbindlich um eine vierte Dimension der Ethik und Nachhaltigkeit durch entsprechende Empfehlungen des Landtags ergänzt werden.

Die Beteiligung an entsprechenden Unternehmen soll nur dann aufrecht erhalten oder eingegangen werden können, wenn der Einfluss des Landes dahingehend ausgeübt wird, die Abkehr von den Ausschlussgründen bewirken zu wollen.

Keine Fördermittel für nicht nachhaltige Produkte

Daher setzen wir uns ebenfalls dafür ein, die Förderkriterien des Landes und der nachgeschalteten Unternehmen und Institutionen so zu erweitern, dass keinerlei staatliche Finanzierung in Projekte fließt, die das Ziel haben, Öl-, Gas-, Kohle-, Atomenergie-, Rüstungs- oder Überwachungsprodukte zu erzeugen. Ebenso nicht in solche, die umweltschädigend agieren oder die Menschenrechte und ethische Grundsätze nicht berücksichtigen. Dazu sind auf Ethik und Nachhaltigkeit abzielende Kontrollinstrumente einzuführen. Ausnahme können die Bereiche der betroffenen Einrichtungen sein, die besagten Kriterien nicht widersprechen. Bestehende Förderkriterien, die die Ziele der Nachhaltigkeit oder anderer benannter Kriterien ausschließen, wollen wir aufheben.

Voraussetzungen für Zustimmung zu Internationalen Handelsabkommen

Die Piratenpartei Niedersachsen befürwortet freie und faire Handelsbeziehungen zwischen gleichberechtigten Partnern. Wir setzen uns jedoch für eine Ablehnung im Bundesrat ein, wenn:

  • Intransparente Verhandlungsführung und mangelhafte Beteiligung der Zivilgesellschaft herrschen,
  • die Möglichkeit eingeräumt wird, unter direkter Beteiligung von Unternehmen, unter Ausschluss der Zivilgesellschaft oder unter Umgehung der Zustimmung von Parlamenten Veränderungen vorzunehmen oder aber Vereinbarungen unabänderbar zu machen,
  • Parlamente in ihren Entscheidungsbefugnissen eingeschränkt werden,
  • mittels Schiedsgerichten Unternehmen ein einseitiges Klagerecht gegen Staaten ermöglicht wird,
  • die öffentliche Daseinsvorsorge behindert oder gar ausgehebelt wird,
  • keine verbindlichen und einklagbaren sozialen, ökonomischen und ökologischen Mindeststandards, Arbeitsnormen und Arbeitnehmerrechte sowie für Daten- und Verbraucher- und Umweltschutz bestehen, deren Verletzung zur Erhebung von Strafzöllen und anderen Anti-Dumping-Maßnahmen berechtigt. Sie werden vielfach nicht klar definiert, sondern nur gegenseitig anerkannt. Das löst eine Abwärtsspirale bei Standards aus.

 

Steuerpolitik

Ein transparentes, sozial ausgewogenes und verständliches Steuerrecht

Steuerlich entlasten wollen wir insbesondere kleine Betriebe, die Arbeits – und Ausbildungsplätze erhalten und neue schaffen. Zu belasten sind die, die unsere Umwelt und somit Zukunft belasten. So setzen wir uns für die Einführung des Kies-Euro ein. Der Kies-Euro ist eine zweckgebundene Abgabe auf die Förderung von Sand und Kies von 3 Euro pro geförderter Tonne. Diese Abgabe soll zur Hälfte der Forschung an Recyclingbaustoffen und zur Hälfte der Renaturierung der von der Förderung betroffenen Gelände zu Gute kommen. Denn Kies ist eine natürliche Ressource, deren Abbau Spuren hinterlässt. Bei 40 Millionen Tonnen pro Jahr, sehr große Spuren.

Wir treten für ein einfaches und gerechtes Steuersystem ein.

Die Belastung durch Steuern muss sozial gerecht erfolgen. Bürger mit höherer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit müssen mehr zur Staatsfinanzierung beitragen als Bürger mit geringerer Leistungsfähigkeit. Die von den anderen Parteien über Jahrzehnte erfolgte Senkung der Spitzensteuersätze hat sich als Fehler erwiesen und ist Ursache einer stetig steigenden Kluft zwischen Reich und Arm. Wir wollen diese Entwicklung korrigieren. Steuergerechtigkeit bedeutet auch, dass alle Einkünfte und Vermögenszuwächse der Besteuerung unterliegen müssen.

Steuergesetze sollen möglichst einfach und verständlich formuliert werden. Dort wo komplizierte Regelungen rechtlich notwendig sind, müssen diese vom Staat durch zusätzliche Erläuterungen für den Steuerzahler verständlich gemacht werden. Sie als Bürger dürfen nicht auf Steuerberater angewiesen sein, um sicher zu stellen, dass sie nicht zu viele Steuern bezahlen.

Grunderwerbsteuer reformieren

Wir setzen uns für eine Reform der Grunderwerbssteuer ein. Konkret soll dies folgende Punkte umfassen:

1. Keine Grunderwerbssteuer für Eigentumsübertragungen von Immobilien deren Besitzer in öffentlicher Hand sind.
2. Der Kauf einer grunderwerbssteuerfreien Immobilie im Leben.
3. Grunderwerbssteuer für abzugsfähig stellen.

Finanzverwaltung

Steuergerechtigkeit herstellen

Wir lehnen es ab, dass die Finanzverwaltungen Urteile des Bundesfinanzhofs häufig nicht über den Einzelfall hinaus anwenden und jeder Bürger sein Recht erneut einklagen muss. Wir wollen die Anzahl der Steuerarten verringern. Viele Steuern verursachen für Wirtschaft und Staat einen unverhältnismäßig hohen Aufwand. Hierbei ist insbesondere auf Ebene der Kommunen ein ausreichender Einnahmeausgleich sicherzustellen. Wir wollen eine Vereinfachung des Steuerrechts, keine pauschale Steuersenkung für einzelne Personen- oder Interessensgruppen.

Zusätzlich fordern wir, dass die Finanzämter sowohl personell als auch sachlich besser ausgestattet werden. Hierdurch soll nicht nur die Bearbeitungszeit von Steuererklärungen verkürzt werden, sondern insbesondere auch die Steuergerechtigkeit erhöht werden.

Steuererklärungen großer Unternehmen müssen gründlicher überprüft werden, dazu gehören zeitnahe Betriebsprüfungen und eine umfassendere Nutzung der sogenannten digitalen Steuerprüfung. Die Zusammenarbeit der Länderfinanzverwaltungen muss verbessert werden. Die Finanzverwaltungen müssen in die Lage versetzt werden, Steuerhinterziehung konsequent zu bekämpfen.

Fortsetzung des Regelbetriebes von Linux in den Finanzbehörden Niedersachsens

Wir PIRATEN Niedersachsen fordern die Fortsetzung des Regelbetriebes von Linux in den Finanzbehörden Niedersachsens. Überall dort wo es möglich ist, soll ebenfalls auf Open Source Software umgestellt werden.

Zur Sicherstellung des Softwareentwicklung fordern wir ein Institut zur Entwicklung von Software für die Landesbehörden ein. Aufgabe ist die Entwicklung und Pflege von Software für die Verwaltungen in Niedersachsen, vorzugsweise auf Basis des Betriebssystems LINUX. Ein weiteres Aufgabenfeld besteht in der Überprüfung der Bedienbarkeit und der Sicherheit der Software.

Landes- und Kommunalhaushalte

Umgestaltung der Schuldenbremse

Wir setzen uns für eine auskömmliche finanzielle Ausstattung der öffentlichen Haushalte ein. Von daher halten wir die Einschränkung durch die derzeitige Form der sogenannten “Schuldenbremse” für nicht sinnvoll. Denn die öffentlichen Haushalte sind für die Daseinsvorsorge aller Menschen zuständig, womit eine rein betriebswirtschaftliche Sichtweise aus ethischen Gründen nicht angebracht ist.

Nur die öffentlichen Haushalte sollen für die Finanzierung von Bildung, Infrastruktur und anderen Investitionen sorgen und dies sollte nicht durch künstliche Bremsen eingeschränkt oder durch Schattenaushalte umgangen werden. Allerdings sind wir auch für eine öffentliche Kontrolle der Ausgaben durch die Bürger. Dies soll durch entsprechende Bürgerhaushalte erfolgen, die gewährleisten, dass keine Prestigeprojekte für Einzelinteressen finanziert werden müssen. Zwar sind die Kredite von heute die Schulden der nachfolgenden Generationen. Doch gerade in Zeiten von Zinsen im Null-Prozent-Bereich müssen Öffnungsklauseln ermöglichen, jahrzehntelang unterlassene Investitionen in Infrastruktur in Angriff zu nehmen.

Kommunale Insolvenz

Bund und Länder haben in den letzten Jahren immer mehr Belastungen auf die Kommunen abgewälzt. Zusammen mit einer falschen Steuerpolitik hat dies zu einer Überschuldung der niedersächsischen Kommunen beigetragen. Es ist absehbar, dass die meisten niedersächsischen Kommunen ihre Schulden aus eigener Kraft nicht mehr abbauen können. Wir setzen uns daher für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Einführung eines geordneten Insolvenzverfahrens für Kommunen durch eine Bundesratsinitiative ein.

Durch einen konsequenten Schnitt auf der Gläubigerseite könnte die Handlungsfähigkeit der Kommunen wieder hergestellt werden. Es ist in Verhandlungen über die Abfindung der Gläubiger einzusteigen. Mehrheitlich sind diese bei Banken und Finanzinvestoren zu finden.

Durch die wiedergewonnene Handlungsfähigkeit der Kommunen würden gerade das Handwerk und der Mittelstand in der jeweiligen Region profitieren. Durch einen sanierten Haushalt könnten viele, bisher aufgeschobene, Investitionen durchgeführt werden.

Ablehnung Öffentlich-Privater Partnerschaften

Die Aufrechterhaltung einer grundlegenden Infrastruktur für Bildung, Gesundheit, Energieversorgung, Transport usw. ist Aufgabe des Staates. Eine weitere Privatisierung in diesen Bereichen sehen wir kritisch. Ziel muss es sein, dass Kommunen ihre Infrastruktur selbst finanzieren können. Genossenschaften von Menschen, in der die Nutzer einer Infrastruktur diese selber betreiben, sehen wir als eine mögliche und sinnvolle Alternative zu einer weiteren Verschuldung der Kommunen. Da das Ziel der Genossenschaften nicht die Gewinnmaximierung sondern die Erfüllung der gewählten Funktion ist, arbeiten diese sozial verträglicher als gewinnorientierte Unternehmen.

Wir setzen uns für verantwortungsvolles, wirtschaftliches Handeln ein, und lehnen deswegen das Modell der Öffentlich Privaten Partnerschaften grundsätzlich ab. Diese lassen sich mit unserem Demokratieverständnis nicht vereinbaren. Verträge, die Bund, Länder und Kommunen mit Privatunternehmen schließen, müssen für die Volksvertreter, aber auch direkt von allen Menschen, kontrollierbar sein. Geheimverträge müssen deshalb vermieden werden. Der Schutz des Geschäftsgeheimnisses eines Privatunternehmens darf nicht über der staatlichen Pflicht zum nachvollziehbaren Handeln stehen. Es ist verlockend, statt einer einmaligen Investition, auf ein Leasingmodell zu setzen, bei dem der aktuelle Haushalt dank der deutlich kleineren, sofort fälligen Summe nicht blockiert wird. Dadurch werden jedoch zukünftige Haushalte auf Jahrzehnte belastet und es kommt zu einer versteckten Verschuldung, die nicht in der Bilanz auftaucht.

Transparenter Landeshaushalt auch bei Bürgschaften

Soweit trotzdem zur Vermeidung von Kreditaufnahmen des Landes Aufgaben auf private Träger verlagert und durch Bürgschaften des Landes abgesichert werden, fordern wir deren transparente Offenlegung. Diese Bürgschaften belasten den Landeshaushalt erst dann mit Zahlungen, wenn das Land als Bürge in Anspruch genommen wird. Was vordergründig als Vorteil und sinnvoll erscheint, birgt tatsächlich gewaltige Risiken für künftige Haushalte und dient ausschließlich dem Zweck, Ausgaben aus dem Haushalt auszulagern, um diesen noch verfassungsgemäß zu halten.

Wir setzen uns dafür ein, dass alle vom Land gewährten Bürgschaften im Einzeln offengelegt und die enthaltenen Risiken regelmäßig vom Finanzausschuss des Landtages überprüft werden. Für erkannte hohe Risiken müssen Rücklagen gebildet werden, um zukünftige Generationen nicht zu belasten. Für den Bundeshaushalt soll durch Niedersachsen eine entsprechende Initiative über den Bundesrat eingebracht werden.

Doppik auch auf Landesebene

Insgesamt setzen wir uns dafür ein, dass die Haushalte transparenter werden und fordern deshalb die zeitnahe Einführung der Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) auf niedersächsischer Landesebene. Bei der Umsetzung muss darauf geachtet werden, dass die Liegenschaften der Stadt mit ihrem tatsächlich realisierbaren Wert bewertet und keine angenommenen unrealistischen Werte als Grundlage für das Vermögen der Stadt zu Grunde gelegt werden. So können die Werte als Sicherheiten für zukünftige Kreditaufnahmen dienen und einer Überschuldung vorbeugen.

Wirtschaftspolitik

Beendigung der Pflichtmitgliedschaft in Kammern

Wir treten dafür ein, dass Unternehmen sich freiwillig für oder gegen die Mitgliedschaft in einer Industrie- und Handels-, Landwirtschafts- oder Handwerkskammer entscheiden können.

Auch zur Gründung anstehende Kammern müssen ohne eine Pflichtmitgliedschaft existieren können. So gibt es zwar viele Gründe, warum eine Kammer, also eine berufsständische Vertretung der Pflegefachkräfte, eine sinnvolle Möglichkeit zur Etablierung einer Mitsprache in der Politik sein kann. Damit einher gehen muss die verbürgte Einbeziehung in Entscheidungen sein, die Auswirkungen auf die Pflegearbeit haben. Verbunden sein sollte dies mit einer möglichst breit legitimierten Grundlage für die Schaffung.

Wir setzen uns daher dafür ein, dass es nur dann zu einer Entscheidung über die Schaffung einer Pflegekammer kommt, wenn von vornherein eine freiwillige Mitgliedschaft sicher gestellt ist.

Es soll die Finanzierung mittels verschiedener Möglichkeiten bei allen potenziellen Mitgliedern abgefragt werden.

Gleiches gilt für in Planung befindliche Kammern für medizinische Hilfsberufe im Therapiebereich.

Pflichtmitgliedschaften erachten wir nur da für notwendig, wo die Kammern für eine wirksame Berufsaufsicht zuständig sind (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte oder ähnlichen Berufsgruppen). Hier treten wir zusätzlich für eine bessere öffentliche und transparente Beaufsichtigung dieser Berufsgruppen ein. Wir werden entsprechende Änderungsinitiativen des Landes Niedersachsen über den Bundesrat beantragen.

Neuordnung des Glücksspielmarktes

Zur Liberalisierung in der Wirtschaftspolitik gehört für uns auch, dass wir eine umfassende Neuordnung des Glücksspielmarktes fordern. Wir streben eine bundeseinheitliche Regelung an, die sowohl den Anforderungen des europäischen Wettbewerbsrechts als auch dem Internetzeitalter gerecht wird.

Eine Neuordnung muss die Interessen der Bevölkerung an effektiver Suchtprävention besonders berücksichtigen.

Grundlage einer Neufassung des Glücksspielrechts könnte das im September 2011 verabschiedete Glücksspielgesetz Schleswig-Holsteins bilden, das von der EU-Kommission ohne Einschränkungen akzeptiert wurde.

Geldwäsche in Spielhallen muss unterbunden werden. Regelmäßige Kontrollen sind flächendeckend durchzuführen, um Manipulationen zu verhindern.

Bankentrennung in Niedersachsen

Wir sind für die schnellstmögliche Einführung des Trennbanken-Systems für die Sparkassen und die Nord/LB in Niedersachsen. Durch die rechtliche Trennung der Banken in eine Geschäftsbank und in eine so genannte Investmentbank (Wertpapier-Handelsbank) wird verhindert, dass bei Wertpapiermarkt-Turbulenzen die Kundengelder für den Handel mit Wertpapieren haften und der eigentliche Geschäftsbetrieb einer Bank in Mitleidenschaft gezogen wird. Im schlimmsten Fall droht die Zahlungsunfähigkeit der Bank und der Totalverlust der Kundengelder, sowie die Einstellung des Zahlungsverkehrs und die Rückzahlung der Darlehen.

NordLB und Sparkassen werden angehalten, innerhalb von 2 Monaten eine Versammlung der Anteilseigner einzuberufen, um darüber zu entscheiden, ob sie als Geschäftsbank oder Investmentbank geführt werden wollen. Nach dieser Entscheidung hätten die Banken 9 Monate Zeit, um die Trennung zu vollenden. Kreuzbeteiligungen jeder Art müssen verboten sein. Jede systematische Umgehung führt zwangsläufig zur Aberkennung der Banklizenz als Geschäftsbank. Eine nachträgliche Umwandlung in eine Investmentbank ist möglich.

Investmentbanken sind nur als Partnerschaften zu führen. Die Eigentümer haften für ihr Handeln. Sie dürfen Filialen unterhalten, aber nicht über Sparkassen verfügen. Der Umgang mit Bargeld des Kunden ist nicht gestattet. Eigenhandel wird gestattet, sofern eine Finanztransaktionssteuer von 0,1 % entrichtet wird. Hierfür werden wir uns über eine Bundesratsinitiative für eine bundeseinheitliche Steuer einsetzen. Alle Derivate sind über registrierte Makler bzw. Börsen abzuwickeln.

Geschäftsbanken dürfen keine Geschäfte auf eigene Rechnung tätigen. Aktien dürfen im Namen und auf Rechnung von Kunden ge- und verkauft werden. Fonds dürfen nur vertrieben werden, wenn diese Produkte von der Bank selber erschaffen worden sind. Hypotheken und Darlehen dürfen nur weiterverkauft werden, wenn diese zwei Jahre lang ordnungsgemäß bedient worden sind.

Gewinnausschüttung der Sparkasse an die Kommunen

Wir sind für eine Ausschüttung der Gewinne der in öffentlicher Hand befindlichen Sparkassen an die Kommunen. Der Gewinn sollte nach Abzug eines angemessenen Betrages zur Stärkung des Eigenkapitals und der Risikovorsorge an die Kommunen ausgezahlt werden. Über die Verwendung dieses Gewinns müssen die gewählten Volksvertreter entscheiden können.

Unterstützung VW-Gesetz

Die im VW-Gesetz verankerten besonderen Stimmrechtsbeschränkungen befürworten wir. Für viele Menschen in Niedersachsen und für das Land insgesamt spielt der VW-Konzern eine herausragende wirtschaftliche und soziale Rolle. Auch wenn die besonderen Schutzrechte, die dieser Bedeutung gerecht werden, ebenfalls in der Satzung der VW AG mit 98% der Aktionärsstimmen verankert wurden, spiegeln die Regelungen des VW Gesetzes die Verantwortung der Wirtschaft für die Mitarbeiter von VW und den Menschen in Niedersachsen wider. Diese Verantwortung darf nicht den alleinigen Interessen der Wirtschaft untergeordnet werden.

Wir unterstützen daher das Land Niedersachsen und die Bundesrepublik Deutschland in ihrer rechtlichen Wertung gegenüber der Kommission der Europäischen Union.

Die Wertung der Bundesregierung in Bezug auf den Stimmrechtsanteil ist rechtlich zulässig. Auch ohne ein Gesetz hat eine Gesellschaft das Recht gemäß des Aktiengesetzes eine von 75 % abweichende Bestimmung festzulegen. Von diesem Recht haben die Aktionäre des VW-Konzerns Gebrauch gemacht.

Im Falle der Änderung nach den Wünschen der EU-Kommission besteht die Möglichkeit, dass die Arbeitnehmerrechte im VW-Konzern eingeschränkt werden. Dies stellt weiterhin eine Bedrohung der Arbeitsmarktstruktur in Niedersachsen dar, da indirekt die Standortgarantie für die im Land verteilten Produktionsstätten bedroht ist.

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